Warum brauchen wir Gewaltenteilung?

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Warum brauchen wir Gewaltenteilung?

 

Das Prinzip der Gewaltenteilung findet sich vorrangig in demokratischen Systemen, während sich in Monarchien und autoritären politischen Systemen meist die Macht in einer Hand konzentriert. Weil die Macht in autoritären Diktaturen nur selten auf verschiedene Personen und Institutionen aufgeteilt ist, ist hier die Gefahr des Machtmissbrauchs sehr groß. Es gibt nämlich keine Instanz, die den oder die Herrschenden kontrolliert. Genau diese Gefahr des Machtmissbrauchs gilt es in Demokratien zu vermeiden. Deshalb führt man dort das Prinzip der Gewaltenteilung ein, um die Macht des Staates wirkungsvoll zu begrenzen und einzudämmen. Gewaltenteilung sollte keineswegs als ein starres Prinzip verstanden werden. Vielmehr gibt es Spielräume bei der Ausgestaltung.

Es lassen sich sechs verschiedene Formen der Gewaltenteilung unterscheiden.

Soziale Gewaltenteilung: Der sozialen Gewaltenteilung zufolge wird allen Bürgern ermöglicht, politische Positionen im Staat zu erreichen. Die Auswahl dafür erfolgt allein anhand der Qualifikationen der Person für ein Amt. Erst die Person besetzt ein politisches Amt, die sich erfolgreich in fairer Konkurrenz unter Rechtsgleichen durchsetzt.

dezisiver Gewaltenteilung: Personen, Gruppen, Organisationen und Institutionen haben keine alleinige Entscheidungsmacht in Prozessen der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung. Vielmehr ist die Macht auf verschiedene Personen, Gruppen, Organisationen und Institutionen aufgeteilt.

vertikale Gewaltenteilung: Gemäß diesem Prinzip wird die Macht des Staates auf verschiedene Ebenen aufgeteilt. Diese Ebenen können eine überstaatliche Regierung wie die EU umfassen. Darunter kann es eine nationale Regierung geben und unter dieser befinden sich meist subnationale Regierungen wie die Länder. Dabei kommen den einzelnen Ebenen jeweils eigene Kompetenzen nach dem Prinzip der Subsidiarität zu.

horizontale Gewaltenteilung: Die horizontale Gewaltenteilung setzt man häufig mit der Gewaltenteilung schlechthin gleich. Es ist jedoch nur eines unter mehreren Möglichkeiten, die Macht eines Staates in Schranken zu halten. Horizontale Gewaltenteilung lässt sich als Aufteilung der Staatsmacht auf verschiedene Institutionen definieren. Zentral ist hier die klassische Unterscheidung von Montesquieu in Exekutive (ausführende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (richterliche Gewalt). Horizontale Gewaltenteilung meint jedoch nicht, dass die gewaltenteilenden Institutionen strikt voneinander getrennt sind. Vielmehr überlagern und kontrollieren sie sich wechselseitig. Die Institutionen nehmen folglich verschiedene Aufgaben wahr, kooperieren allerdings miteinander.

temporale Gewaltenteilung: Dieser Mechanismus bedeutet nichts anderes als die zeitliche Begrenzung der Dauer, für die eine Person ihr Amt oder Mandat bekommt. Genau deshalb finden in Deutschland periodische Wahlen statt. Der Bundestag zum Beispiel wird alle vier Jahre gewählt. Während dieser Zeit müssen sich die Abgeordneten "beweisen". Sie werden nur dann wiedergewählt werden, wenn sie nicht allzu sehr davon abweichen, was die Wähler zu akzeptieren bereit sind.

konstitutionelle Gewaltenteilung: Um die Macht der gerade regierenden Mehrheit einzuschränken, wird häufig die konstitutionelle Gewaltenteilung eingeführt. Zur Änderung der Verfassung oder verfassungsähnlicher Gesetze sind größere Mehrheiten notwendig als bei normalen Gesetzgebungsverfahren. Meist ist dies eine Zweidrittelmehrheit oder teilweise können diese überhaupt nicht geändert werden. Dadurch bekommen Minderheiten ein viel größeres Gewicht im "normalen" politischen Prozess.