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Warum müssen die Abgeordneten selbst ihre Diäten festsetzen/beschließen? |
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Warum müssen die Abgeordneten selbst ihre Diäten festsetzen/beschließen?
Die Höhe von Abgeordnetenentschädigungen, sogenannten Diäten, werden häufig und stets kontrovers diskutiert. Vor allem die absolute Höhe der Diäten, die Festlegung der Diäten durch die Parlamente selbst sowie die Nebeneinkünfte der Parlamentarier geben Anlass zu Debatten. Im Grundgesetz heißt es, dass die Abgeordneten Anspruch "auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben." Die Entschädigung muss für alle Abgeordneten gleich sein, ihre Unabhängigkeit sichern und eine Lebensführung gestatten, "die der Bedeutung des Amtes angemessen ist", wie es das Bundesverfassungsgericht 1975 festgelegt hat. Derzeit beziehen Abgeordnete des Bundestages eine Entschädigung von 7009,00 € Brutto.
1975 hat das Bundesverfassungsgericht auch entschieden, dass Abgeordnete die Höhe ihrer Bezüge selbst bestimmen müssen. Vor den Augen der Öffentlichkeit sollen die Abgeordneten die Höhe ihres Einkommens festlegen. Folglich ist eine automatische Anhebung der Diäten, gekoppelt an die Einkommensentwicklung, nicht gestattet. Zu weiteren Einkünften zählen die Mitarbeiterpauschale, die Kostenpauschale und Reisekostenerstattungen. Auch die umstrittenen Nebentätigkeiten z.B. in Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen sind legitim. Sie müssen dem Bundestagspräsidenten/ Landtagspräsidenten vorgelegt werden und die Einkünfte daraus sind seit Juli 2007 offen zu legen.
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