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Was ist eigentlich das Bundesverfassungsgericht? |
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Was ist eigentlich das Bundesverfassungsgericht?
Dieses Organ trat als letztes der 6 Verfassungsorgane, und zwar erst zwei Jahre später, 1951 in Kraft. Seinen Sitz hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Seine Rechtsgrundlagen sind das Grundgesetz und das Bundesverfassungs-Gerichtsgesetz. Die wichtigste Aufgabe des BVerfG besteht in dem Schutz des Grundgesetzes, weshalb ihm die Verfassungsgerichtsbarkeit obliegt. Zu seinen weiteren Kompetenzen zählen die Regelung der Verfassungsstreitigkeiten, vor allem die Organ- und Bundes-Länder-Streitigkeiten, die Normenkontrollverfahren und die Verfassungsbeschwerde. Auch kann das BVerfG Parteien verbieten, Präsidenten und Richter anklagen sowie Bundesverfassungsrichter aus ihrem Amt entheben. Das BVerfG setzt sich aus insgesamt 16 Richtern/-innen zusammen. Diese werden dem Grundrechtssenat und dem Staatsrechtssenat zugeordnet. Bundesverfassungsrichter werden zur Hälfte indirekt vom Bundestag und zur anderen Hälfte direkt vom Bundesrat gewählt. Voraussetzungen für die Amtsübernahme sind die Befähigung zum Richteramt und die Vollendung des 40. Lebensjahres.
Im Freistaat Sachsen bezeichnet man das oberste Gericht als Verfassungsgerichtshof. Seine zentrale Aufgabe besteht in der Überwachung und dem Schutz der sächsischen Verfassung. Der Verfassungsgerichtshof ist ein Verfassungsorgan, welches gleichberechtigt neben dem sächsischen Landtag und der Staatsregierung steht. Er setzt sich aus 9 Richtern und ebenso vielen Stellvertretern zusammen. Diese werden für eine Dauer von 9 Jahren von den Mitgliedern des Landtages auf Vorschlag der Staatsregierung bzw. des Landtagspräsidiums gewählt. Seinen Sitz hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen in Leipzig.
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