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Was versteht man unter dem Bundesrat? |
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Was versteht man unter dem Bundesrat?
Das fünfte Verfassungsorgan der Bundesrepublik ist der Bundesrat. Das Grundgesetz schreibt, dass der Bundesrat aus den Mitgliedern der Regierungen der Länder besteht, die sie bestellen und abberufen. In der Regel bestehen die Landesregierungen aus dem Ministerpräsidenten, der zugleich ihr Regierungschef ist und den Ressortministern. In einigen Ländern gehören ihr auch die Staatssekretäre an. Durch den Bundesrat sind die Länder am Regierungsprozess Deutschlands beteiligt. Unsere Verfassung gibt vor, dass die Bundesratsmitglieder ein imperatives Mandat besitzen. Das bedeutet, dass sie weisungsgebunden sind und ein Bundesland folglich nur einheitlich abstimmen kann. Deshalb werden die Stimmen eines Landes nur von einem Mitglied abgegeben, dem Stimmenführer. Die Stimmen, die ein Bundesland erhält, gewichten sich nach der jeweiligen Bevölkerungszahl. Sie können zwischen 3 und 6 Stimmen variieren. Sachsen hat z.B. 4 Stimmen zur Verfügung. Die wichtigste Aufgabe des Bundesrates besteht in der Mitwirkung bei der Gesetzgebung. So müssen Gesetzesentwürfe zunächst dem Bundesrat zugeleitet werden, bevor sie vom Bundestag verabschiedet werden können. Zwar darf der Bundesrat auch selbst Gesetzentwürfe einbringen, in der Praxis kommt dies jedoch sehr selten vor.
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