Dringlicher Antrag der Linksfraktion.PDS Drucksache 4/7185
Sofortige Aussetzung der Entscheidung über den Abschluss des "Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland"
Keine Unterzeichnung des Glücksspielstaatsvertrages
Antrag der FDP-Fraktion Drucksache 4/7614 Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Dresden, im Juni 1788. Dem Landesfürsten reicht es. Schon mehrmals hatte er das Würfeln und Kartenspielen in den Wirtshäusern seiner Residenz verboten. Geändert hatte sich nichts. Die Landeskinder würfeln munter weiter und spielten sich teilweise um Haus und Hof. Das ist schlecht für das Land und daher schlecht für den sächsischen Landesherren. Die Landesherrschaft scheint gegen Windmühlen zu kämpfen und versucht am 18. Juni 1788 mit der Veröffentlichung neuer Strafen und der Ausschreibung von Belohnungen für Anzeigen von Glückspiel einen neuen Anlauf. Viel gebracht hat das dann auch nicht.
Auch dreihundert Jahre später muss sich der sächsische Landesvater mit dem Glückspiel auseinandersetzen. Im März 2006 hat das Bundesverfassungsgericht erklärt: "Rien ne va plus!-Nichts geht mehr!" Es hat die bundesdeutschen Landesfürsten aufgefordert, den Staatsvertrag zum Glücksspiel neu zu fassen. Das Gericht erklärt, der Gesetzgeber ist gehalten, "den Bereich der Sportwetten bis zum 31. Dezember neu zu regeln. Ein verfassungsgemäßer Zustand kann sowohl durch eine konsequente Ausgestaltung des Wettmonopols erreicht werden, die sicherstellt, dass es wirklich der Suchtbekämpfung dient, als auch durch eine gesetzliche normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher Veranstaltungen durch private Wettunternehmen." Die Ministerpräsidenten von 15 Ländern haben diesen Auftrag angenommen und einen neuen Staatsvertrag entworfen. Inhalt des Vertrages: Das Monopol bleibt! Die Wettlobby sieht das anders. "Das Monopol muss weg!" Private Wettanbieter mobilisieren alle Ressourcen, um den Staatsvertrag doch noch zu kippen. Mit der FDP und ihrem Vorsitzenden Guido Westerwelle bekommt sie dabei politische Schützenhilfe. Für Westerwelle ist es klar: Die Sportwettendiskussion ist eine Frage der Weltanschauung. Auf einem FDP-Forum in Berlin erklärt er: "Sollen bloß, weil einige Probleme mit den Wetten haben, gleich alle darauf verzichten?" Die Frage ist berechtigt. Sie ist auch Kern des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes. Die Frage des Wettmarktes ist demnach eine Frage zwischen persönlicher Freiheit und dem Schutz vor Spielsucht. Sie verehrte Kollegen von der FDP haben die Antwort bereits gefunden und lesen jetzt munter in Ihren Zeitungen, nicht Herr Dr. Martens? Das zeigt auch ihr Antrag. Ihnen geht es um die Wirtschaft und daher fordern sie den Ministerpräsidenten auf, den Staatsvertrag zum Glücksspiel nicht zu unterzeichnen. Negative Folgen des Wettens? Kennen sie nicht. Spielsucht? Laut ihrem Parteichef nur ein Problem von Wenigen - vernachlässigbar, unbedeutend. Aber ist es wirklich so einfach? Nein, natürlich ist es nicht so einfach. Vor dreihundert Jahren war das Glücksspiel in Sachsen wegen der negativen Folgen verboten. Heute ist es wegen der negativen Folgen begrenzt erlaubt. Aber im Gegensatz zum kurfürstlichen Sachsen erkennt der Freistaat Sachsen an, dass er den Menschen nicht vorschreiben kann und nicht vorschreiben will, was die Menschen mit ihrem Geld - abgesehen von Steuern und Abgaben - tun. Auch er fühlt sich, wie der sächsische König, verpflichtet, die negativen Folgen zu begrenzen. Allerdings wird diese Pflicht des Landesvater dadurch versüßt, dass das Glücksspiel das Staatssäckel füllt. Heute zählen drei Punkte: erstens die Freiheit des Einzelnen, zweitens der Schutz des Einzelnen vor den Folgen des Glücksspiels und drittens die Steuereinnahmen des Staates. Eines dieser Elemente finde ich in Ihrem Antrag nicht, liebe Kollegen von der FDP: die Verantwortung des Staates für den Schutz des Einzelnen. Kein Wort dazu. Ist es wirklich so einfach? Nein, wie für Ihren Parteivorsitzenden ist die Frage der Sportwetten auch für uns eine Frage der Weltanschauung. Aber im Gegensatz dazu betrachten wir alle drei politischen Elemente des Glücksspiels: Schutz der Freiheit des Einzelnen, Schutz des Einzelnen und die wirtschaftlichen Folgen. Es mag sein, dass eine Liberalisierung des Wettmarktes Arbeitsplätze schafft und Steuern bringt. Studien wie die des Ifo-Institutes behaupten das. Aber auf welcher Grundlage uns aus welchem Blickwinkel kommen Studien zu diesem Ergebnis? Aussagen über die volkswirtschaftlichen Folgen der Spielsucht sucht man hier vergebens. Daten zur Spielsucht werden erst gar nicht in die Analyse der volkswirtschaftlichen Kennzahlen einbezogen; dabei liegen sie vor. In einer Umfrage unter Wettspielern fand beispielsweise das Rhein-Ruhr-Institut für Sozialforschung und Politikberatung heraus, dass 16 % der Spieler für circa ein Drittel der getätigten Einsätze verantwortlich sind. Genau dieser Anteil besaß die Merkmale, die nach geltenden Standards Spielsucht definieren. Wie gehen wir damit um? Was hat das für Folgen für die Neugestaltung des Wettmarktes? Das alle sind Fragen, die in der Anhörung im März geklärt werden können. Fragen, die neben den positiven Effekten auch die negativen Folgen des Wettmarktes berücksichtigen. Fragen einer Anhörung, die nach Meinung von FDP und PDS ein totgeborenes Kind ist. Ein totgeborenes Kind: Mit der Unterzeichnung des Staatsvertrages, würde der Ministerpräsident vollendete Tatsachen schaffen – so der Tenor des FDP-Antrages. Wo ist das Problem? Erstens. Staatsverträge werden von Regierungen ausgehandelt und den Parlamenten zur Ratifizierung vorgelegt. So funktioniert Demokratie und so funktioniert es auch in Sachsen, Herr Dr. Martens. Zweitens. Die Regierung hat die Pflicht, bei der Vorbereitung eines solchen Vertrages diesen umfassend zu prüfen. Das ist auch erfolgt. Gerade wegen der laufenden Rechtsverfahren und der sich ändernden technischen Wirklichkeit ist die Befristung des Staatsvertrages auf vier Jahre aufgenommen worden. Drittens. Dass Sie von der FDP mit dem Inhalt des Staatsvertragsentwurfes ein politisches Problem haben, ist uns allen bekannt. Aber unser Ministerpräsident steht nun einmal unter Zugzwang, in diesem Jahr eine Neuregelung des Staatsvertrages zu verabschieden. Dass die Staatsregierung hier rechtzeitig tätig wird, ist ihre verdammte Pflicht und Schuldigkeit. Viertens. Die Staatsregierung ist außerdem verpflichtet, uns als Parlament ausführlich darzulegen, warum dieser Staatsvertrag notwendig ist. Aus diesem Grund ist die Anhörung im März, unabhängig von der Unterschrift des Ministerpräsidenten, nach wie vor so wichtig. Hier erarbeiten wir uns die Grundlage dafür, unter Berücksichtigung aller Faktoren die richtige Entscheidung zu treffen. So ist es hier in Sachsen und in allen anderen Bundesländern, deren Ministerpräsidenten bereits den Füller gezückt haben. Schließlich fünftens. Es ist bei aller Bedeutung des Parlamentes verfassungsrechtlich problematisch, das Handeln eines Ministerpräsidenten von einer Ausschussanhörung abhängig zu machen. Genau das fordern Sie ja in Ihrem Antrag. Auf solches abenteuerliches Glücksspiel lassen wir uns als Koalition nicht ein. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. Doch nun zum Antrag der Linksfraktion.PDS. Auch den werden wir aus den genannten Gründen ablehnen, vor allem, nachdem Herr Dr. Hahn gerade eben wunderbare Pirouetten gedreht und gesagt hat, dass er der FDP inhaltlich nicht zustimmt. Aber trotzdem stimmen Sie dem Antrag der FDP zu. Das war spannend. Überhaupt werte Kollegen von der Linksfraktion.PDS, warum treten Sie ausgerechnet jetzt auf die Bremse? Bislang stimmten Sie, Herr Dr. Hahn – das haben Sie gerade noch einmal wiederholt-, doch dem Staatsmonopol zu, so auch in der 59. Sitzung des Landtages, in der Sie von der Staatsregierung schnellstmöglich eine klare und handhabbare gesetzliche Regelung fordern. Heute geht es Ihnen auf einmal viel zu schnell. Heute haben Sie Bedenken. Dass aber vor dem Bundesverfassungsgericht ein klares Datum für eine gesetzliche Regelung gesetzt wurde, nämlich Ende 2007, scheint für Sie keine Rolle zu spielen. Deswegen frage ich mich schon, ob Sie wirklich in der Diskussion noch so frei sind und ob Sie wirklich wissen, was Sie wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der sächsische Landesvater besaß vor 300 Jahren nur eine Handvoll von Beratern – kein Wunder, dass er das Glückspiel und die damit zusammenhängenden Probleme nicht in den Griff bekam. Der sächsische Landesvater von heute hat das Glück und auch das Privileg, seine Vorstellung vor einem Parlament zu präsentieren, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Warten wir also ab, bis es soweit ist. In Finanzfragen ist es immer schon gut gewesen, auf Georg Milbradt zu setzen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
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