Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratenden Äußerung des Sächsischen Rechnungshofes

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lars rohwer35. Sitzung des Plenums des Sächsischen Landtages 

Lars Rohwer spricht als finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion in der Aktuellen Debatte zur Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zur beratenden Äußerung des Sächsischen Rechnungshofes zum Thema "Transparenz, Haushaltsflexibilisierung, Budgetrecht - Schritte zu einer neuen Haushaltswirtschaft"

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Prüfen, beraten und berichten - das sind die Aufgaben, die der Sächsische Rechnungshof wahrnimmt, und er meint es ausdrücklich ernst damit und geht seinen Aufgaben gewissenhaft nach.

Im Sommer letzten Jahres legte der frisch gewählte Rechnungshofpräsident, Prof. Dr. Karl-Heinz Binus die erste Beratende Äußerung unter seiner Federführung auf den Tisch des Hohen Hauses, rechtzeitig vor der Beratung des neuen Doppelhaushaltes 2011/2012. Das Thema „Transparenz, Haushaltsflexibilisierung, Budgetrecht – Schritte zu einer neuen Haushaltswirtschaft“.

Seitdem hat der Sächsische Landtag sich intensiv mit den Inhalten beschäftigt, und im Herbst 2010 verabschiedete der Landtag einen Antrag der Koalitionsfraktionen, nicht erst im Doppelhaushalt 2013/2014 tätig zu werden, sondern bereits in den Haushaltsberatungen für 2011/2012. Auch die Staatsregierung hat die Vorlage sofort aufgegriffen und über 200 Haushalts- und Deckungsvermerke in der Ergänzungsvorlage zum Haushalt selbst gestrichen.

Das Parlament hat ebenfalls Hand angelegt. Die Koalitionsfraktionen haben weitere Vermerke in umfangreicher Art und Weise gestrichen. So wurden bspw. die Kosten für die Nachrichtenagenturen aus allen Ressorts in einem Titel in der Staatskanzlei zusammengefasst. Weitere Zusammenfassungen nach diesem Vorbild sollten nach unserer Auffassung im nächsten Haushaltsentwurf der Staatsregierung für 2013/2014 folgen.

Aber wer jetzt denkt, damit wäre die Beratende Äußerung des Rechnungshofes erledigt, der springt zu kurz. Der Sächsische Rechnungshof hat weitere wichtige Dinge angesprochen und dafür möchte ich Präsident Prof. Binus und den Mitarbeitern des Sächsischen Rechnungshofes ausdrücklich danken.

(Beifall bei der CDU, der FDP und den GRÜNEN sowie des Abg. Horst Wehner, DIE LINKE)

Auch den Sachverständigen der Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses vom 5. Januar diesen Jahres möchte ich herzlich danken. Neben dem Rechnungshofpräsidenten standen uns Prof. Dr. Wolfgang Roth, Prof. Dr. Georg Milbradt und Ronald Weckesser zu diesem Thema Rede und Antwort. Es war ein aufschlussreicher Jahresauftakt, dessen Protokoll man immer wieder gern liest.

Mit der heutigen Beschlussempfehlung im Parlament kommen wir nun aber nicht zum Abschluss der Diskussion. In dieser konstruktiven Debatte ist es ganz sicher nur ein Zwischenschritt zu den Grundsätzen des Sächsischen Haushaltswesens. Wenn wir uns nochmals die Ausführungen des Rechnungshofes in Erinnerung rufen, so heißt es, dass die Transparenz des Haushaltes quasi zunehmend verloren geht und der Einsatz der zunächst als Ausnahme von den Haushaltsgrundsätzen entwickelten Instrumente für einen flexibleren Haushaltsvollzug im sächsischen Staatshaushalt zum Regelfall geworden ist. Der Rechnungshof sagt, dass der Einsatz dieser Flexibilisierungsinstrumente auf ein angemessenes Maß zurückgeführt werden soll.

Es ist völlig richtig, dass die Transparenz des Haushaltes wichtig ist, doch wir brauchen auch Flexibilität. Dazu ist es unumgänglich, dass wir uns die vergangenen Haushalte vor Augen führen, die wir in diesem Parlament beschlossen haben. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Nutzung der Flexibilisierungsinstrumente haushaltswirtschaftlich notwendig war und ist, auch der Rechnungshof erkennt in seiner Beratenden Äußerung die Erfordernis der Flexibilisierung des Haushaltsvollzugs aufgrund der Einbringung der öffentlichen Haushalte in globale Prozesse und föderale Finanzbeziehungen an.

Mit Instrumenten, wie Deckungs-, Übertragungs- und Kopplungsvermerken geben wir der Verwaltung mehr Handlungsfreiheit, auf unvorhersehbare Situationen besser reagieren zu können, denn mangelnde Flexibilität führt letztlich zu Ineffizienz.

Dies haben ebenso auch die Sachverständigen des Haushalts- und Finanzausschusses im Januar so gesehen. Umso mehr waren wir über das Nachsetzen des Rechnungshofes in der LVZ und DNN vom 28. Februar 2011 irritiert. Die Anhörung hatte doch klar herausgearbeitet, dass es nicht um das akkurate Geldzählen gehen kann, sondern um eine am Ergebnis orientierte Ausgabenpolitik.

Ich hoffe, dass es in der vom Rechnungshof für dieses Jahr bereits angekündigten Fortsetzung der Beratenden Äußerung gelingt, hier konkrete Vorschläge zu diskutieren. Dann kommen wir auch in der Debatte zum Haushaltsrecht voran. Wenn Milbradt sagt: „Die neue Haushaltswirtschaft muss ein neues Gleichgewicht zwischen Zentralität und Dezentralität haben.“, hat er nach meinem Geschmack Recht. Ziel könnte es tatsächlich sein ab 2015 eine neue modernisierte Haushaltsordnung einzuführen.

Es gilt, ein Gleichgewicht zwischen Transparenz und Flexibilität herzustellen, um die Steuerungs- und Kontrollfunktion des Landtages nicht einzuschränken. Wie viel Flexibilität der Landesgesetzgeber der Verwaltung im Haushaltvollzug einräumt, obliegt letztlich diesem Parlament, denn die alleinige Entscheidungs- und Feststellungskompetenz des Landtages für den Staatshaushaltsplan ist und bleibt unangetastet.

Rechtlich betrachtet, gibt es bezüglich der bisherigen Budgetierung und Flexibilisierung, die im Haushalt bereits zur Anwendung kommt, keine Bedenken, auch nicht seitens des Rechnungshofes. Allerdings müssen wir uns mit Recht die Frage stellen, inwieweit die derzeitige Kameralistik, mit Blick auf die internationale und die nationale Entwicklung, überhaupt noch geeignet ist, die heutigen komplexen Finanzbeziehungen und –prozesse abzubilden.

Wir kommen nicht umher eine Debatte zur Einführung einer kaufmännischen Buchführung bzw. eines doppischen Rechnungswesens für den staatlichen Haushalt zu führen. Es zeigt sich, dass das traditionelle Haushaltsverfahren der Kameralistik auch deutliche Schwächen aufweist. Ich sehe bspw. nicht rechtzeitig, wann ich Investitionsbedarf habe und entsprechende Vorsorge treffen muss. Weiterhin ist die Kameralistik mit keiner Erfolgkontrolle verbunden, sondern eine reine Kontrolle von Ausgaben- und Zahlungsströmen. Was habe ich für einen Erkenntnisgewinn, wenn ich weiß, dass es ein Budget XY von 1000 € gibt und dieses nicht überschritten wurde?

Bei der ergebnisorientierten Budgetierung beispielsweise werden dezentrale Finanzverantwortung und Leistungsziele systematisch miteinander verbunden. Das heißt ich steuere das Verwaltungshandeln über kombinierte Leistungs- und Ressourcenvorgaben.

Prof. Milbradt bringt es auf den Punkt, in dem er in der Anhörung im Januar 2011 sagt, dass der Landtag sich stärker darauf konzentrieren soll operationalisierbare Ziele vorzugeben, denn „dann kann ich auch die Verwaltung danach prüfen, ob sie die Ziele erreicht und nicht nur das Geld ausgegeben hat.“

Daher schließe ich mich der Forderung an, dass wir ein neues Verhältnis zwischen einer zentralen und einer dezentralen Steuerung finden müssen. Letztlich sollten wir uns doch als Parlament die Frage stellen, was wir eigentlich kontrollieren wollen. Wollen wir eine buchhalterische oder eine politische Kontrolle? Ich plädiere für das Letztere.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

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