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Rede zu den Anträgen - Die Bundeswehr in Schulen |
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36. Sitzung des Plenums des Sächsischen Landtages
Lars Rohwer spricht zu den folgenden Anträgen: Antrag der Fraktion GRÜNE „Zusammenarbeit von Schulen und Bundeswehr verbindlich regeln, Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses garantieren“ (Drs 5/4972) Antrag der Fraktion SPD „Einhaltung des Überwältigungsverbotes an Sachsens Schulen“ (Drs 5/5000) Antrag der Fraktion DIE LINKE „Schulfrei für die Bundeswehr“ (Drs 5/5301)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren!
Im schwäbischen Beutelsbach wurden 1976, durch die Baden-Württembergische Landeszentrale für politische Bildung und Politikdidaktiker, die Grundlagen und Zielsetzungen politischer Bildung neu definiert. Der verabschiedete Beutelsbacher Konsens geht im Grunde nach von einer wertorientierten, individuell interpretierbaren und offenen politischen Bildung aus. Dies gilt auch im Rahmen der schulischen Ausbildung von Schülern.
Im Dezember letzten Jahres unterzeichnete das Kultusministerium eine Kooperationsvereinbarung mit dem Wehrbereichkommando III der Bundeswehr bezüglich der Zusammenarbeit an sächsischen Schulen. Demnach können Schulen freiwillig das Angebot der Bundeswehr nutzen, Jungoffiziere in den Unterricht einzuladen, um beispielsweise Fragen zur aktuellen Sicherheitspolitik zu diskutieren.
Die Fraktionen von SPD, Die LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – wir haben es gerade gehört - sehen mit diesem Kooperationsvertrag zwischen dem sächsischen Kultusministerium und der Bundeswehr die Einhaltung des Beutelsbacher Konsens gefährdet, insbesondere wird befürchtet, dass das darin enthaltene Überwältigungsverbot verletzt werden könnte.
Fakt ist, dass der Beutelsbacher Konsens drei grundsätzliche Aussagen trifft.
Erstens das Überwältigungsverbot. Das heißt, es ist nicht erlaubt, den Schüler im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der Gewinnung eines selbständigen Urteils zu hindern.
Zweitens das Gebot der Kontroversität. Das heißt, was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers sein, letztlich dürfen unterschiedliche Standpunkte nicht unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden oder Alternativen unerörtert bleiben.
Drittens gilt das Prinzip der Schülerorientierung. Das heißt, der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren, nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen.
Mit den Prinzipien "Überwältigungsverbot" und "Kontroversität" sind zwei zentrale und unverzichtbare didaktische Prinzipien benannt, die nach wie vor uneingeschränkte Gültigkeit beanspruchen können. Am Ende des Unterrichts müssen mehrere Lösungen für ein politisches Problem stehen. Die Wahl des "besten" Weges kann und soll dem Schüler nicht abgenommen werden, sondern muss seinem eigenen Urteil überlassen bleiben, diesem kann ich nur uneingeschränkt zustimmen.
Die Prinzipien des Beutelsbacher Konsens überlappen und ergänzen sich gegenseitig, sie sind eng miteinander verknüpft und je nach Themenstellung und Adressaten stehen andere Prinzipien im Vordergrund. Kein Unterricht kann allen gleichermaßen gerecht werden.
Als Vorsitzender des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung war es mir wichtig, diese grundsätzlichen Ausführungen zum Beutelsbacher Konsens an den Anfang meiner Rede zu stellen. Wir sind hier zwar beim Thema Schule, aber der Beutelsbacher Konsens hat sehr intensiv etwas mit der politischen Bildung im Land zu tun. Die Landeszentralen setzen ihn in der Bundesrepublik Deutschland um. In Sachsen ist es natürlich die sächsische Landeszentrale.
In Bezug auf die von der Opposition kritisierte Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kultusministerium und der Bundeswehr werden diese Prinzipien nach meiner Auffassung nicht verletzt. Die Kritik der Opposition nehme ich als überzogen wahr. Nicht zuletzt verpflichten sich die Jungoffiziere in der Vereinbarung ausdrücklich auf die Grundprinzipien des Beutelsbacher Konsenses.
Darüber hinaus wurde die sächsische Landeszentrale für politische Bildung im Rahmen ihrer Zuständigkeit für politische Bildung in die Kooperation zwischen Kultusministerium und Bundeswehr einbezogen. Ob externe Experten in den Unterricht einladen werden, obliegt letztendlich dem unterrichtenden Lehrer, da bei diesem nach dem Sächsischen Schulgesetz die pädagogische Eigenverantwortung liegt. Wir können uns also sehr gut vorstellen, dass neben einem Jungoffizier auch Vertreter der Kirchen oder von Friedensinitiativen oder anderer Institutionen am Unterricht teilnehmen und sich daran aktiv beteiligen. Das sage ich an dieser Stelle ausdrücklich als jemand, der nicht in der Bundeswehr gedient hat. Ich habe, wie vielleicht manche wissen, Zivildienst geleistet und in der DDR natürlich ein anderes System des Wehrunterrichts, der Wehrkunde und der Wehrlagers erlebt. Das war in der Tat auf Überwältigung angelegt. Ich stelle fest, dass die Sorge um den Missbrauch der Vereinbarung, die heute in der Debatte unterschwellig mitschwingt, in keiner Weise begründet ist. Es findet keine Überwältigung statt.
1. Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Lars Rohwer, CDU: Ja.
1. Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte, Frau Herrmann.
Elke Herrmann, GRÜNE: Danke, Frau Präsidentin. Herr Rohwer, Sie haben gerade eben gesagt, dass es durchaus möglich ist, dass wie die Bundeswehr auch andere Initiativen, Friedensinitiativen auch in die Schulen eingeladen werden können. Gibt es denn da irgendwelche Vorstellungen, wie die Finanzierung erfolgen soll?
Frau Kollegin, vielen Dank für die Frage; aber sie ist natürlich zu kurz gesprungen, denn die Bundeswehr bekommt ja kein Geld dafür, dass ein Jungoffizier in den Unterricht geht, sondern das ist Sache der Bundeswehr, und ich sage ihnen ganz offen: Wenn ein Pfarrer-
(Unruhe bei der SPD und den Grünen)
-Können Sie kurz zuhören, Kollegen?
- in den Unterricht eingeladen werden würde, dann würde er natürlich auch kein Geld dafür bekommen, sondern er ist bei der Kirche angestellt oder ein Mitarbeiter der Friedensinitiative genauso. Insofern denke ich, dass hierfür keine Regelung herbeigeführt werden muss, wie Sie gerade sagten, dass ist eine herbeigeführte Diskussion von Ihnen.
Ich würde gerne fortfahren.
Mit dem Kooperationsabkommen wird die bisher schon bestehende Praxis, -
(Elke Herrmann, GRÜNE, meldet sich erneut zu einer Zwischenfrage)
1. Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?
Lars Rohwer, CDU: Nein, ich würde gerne fortfahren.
1. Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nein.
- Jungoffiziere zu sicherheitspolitischen Fragen in den Unterricht einzuladen, auf eine gesicherte organisatorische Grundlage für alle Beteiligten gestellt. Allein die Annahme, die Jungoffiziere könnten Aufgrund der Art der militärischen Ausbildung keine „unpolitische“ Position einnehmen, ist schlichtweg falsch.
Mit Blick auf eine Weiterentwicklung der Bundeswehr hin zu einer Berufsarmee wird auch die Frage des Nachwuchses mehr und mehr zu einem zentralen Thema der Weiterentwicklung. Im Rahmen von Berufs- und Studienorientierung muss es möglich sein, die Schüler über den Beruf des Soldaten zu informieren und deren Möglichkeiten und Perspektiven aufzuzeigen. Es geht eben nicht, Frau Kollegin Giegengack, um die richtige Haltung zur Bundeswehr, sondern um die Auseinandersetzung mit der Rolle und Bedeutung der Bundeswehr in unserer Gesellschaft. Dies umfasst auch eine kritische Auseinandersetzung mit der Bundeswehr.
Damit wir uns nicht völlig falsch verstehen: Es muss nicht als Bestandteil des Pflichtunterrichts verstanden werden. Die Freiwilligkeit der Teilnahme kann im Rahmen einer berufsorientierenden Maßnahme sichergestellt werden. Aber auch im Unterricht kann sie stattfinden, beispielsweise, wenn weitere Referendare eingeladen werden, wovon ich gerade gesprochen habe. Es obliegt jedoch letztendlich der Entscheidung des Lehrers, wie er seinen Unterricht gestaltet.
Grundsätzlich muss ich jedoch festhalten, dass der Bundeswehr eine andere Bedeutung zukommt als irgendeinem Wirtschaftsunternehmen in unserem Land. Die Bundeswehr ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert und mit der Verteidigung unseres Landes beauftragt. Das ist eine ganz besondere, herausragende Aufgabe. Ich kann nur betonen, dass wir es hier nicht mit Wehrunterricht aus der ehemaligen DDR zu tun haben. Diesen habe ich selbst noch leidlich erfahren müssen, und ich denke, all dies ist glücklicher weise Schnee von gestern.
Die Bundesrepublik Deutschland hat als Soldaten „Staatsbürger in Uniform“, welche für die demokratische Grundordnung unseres Landes einstehen und des Recht und die Freiheit der Bürger verteidigen.
Haben Sie denn schon mal ein Gespräch mit einem Jugendoffizier geführt?
(Kathrin Kagelmann, DIE LINKE, signalisiert Zustimmung.)
Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich ihnen bestätigen, dass die meisten über ein durchaus kritisches Verständnis auch gegenüber der Bundeswehr verfügen, aber auf keinen Fall sind sie Regierungs- und Rekrutierungsbeauftragte oder gar Kriegstreiber.
Aus diesen Gründen, denke ich, kann man die Anträge der Fraktion der SPD, der GRÜNEN und der LINKEN mit gutem Gewissen ablehnen. Wir als CDU-Fraktion werden dies tun.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU, der FPD und des Staatsministers Prof. Dr. Roland Wöller)
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