Sachsens Krankenhäuser werden digitaler. Das sieht die Erweiterung einer Richtlinie zur Digitalisierung im Gesundheitswesen vor, die jetzt vom Kabinett verabschiedet wurde. Demnach stehen für jedes nach Krankenhausgesetz förderfähige Krankenhaus der Regelversorgung jährlich 115.000 Euro bereit. Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung erhalten rund 230.000 Euro und Krankenhäuser der Maximalversorgung erhalten rund 345.000 Euro. Mit diesen Mitteln können die Krankenhäuser technische Hilfsmittel wie medizinisch nutzbare Tablets und tragbare Geräte zur digitalen Übermittlung von Diagnoseparametern anschaffen oder z. B. den Datenverkehr mit Firewalls sichern.
„Die Förderung soll sowohl dem Patienten als auch dem medizinischen Personal zugutekommen. Es geht darum, dank computertechnischer Hilfsmittel Zeit zu sparen, die dann für die Patientenbetreuung zur Verfügung steht“, so Gesundheitsministerin Barbara Klepsch.