Bürgergeld geht strittig in den Bundesrat
Das Zweite Sozialgesetzbuch regelt in Deutschland die Hilfe für Arbeitslose in der Grundsicherung. Mit der Einführung des "Bürgergeldes" plant die Ampel-Regierung eine umfassende Reform, die vorläufig im Bundestag verabschiedet wurde. (Jetzt muss sie aber noch in den Bundesrat!) Die weitgehende Aufgabe der ausgewogenen Balance von Fördern und Fordern ist dabei ein arbeitsmarktpolitischer Bruch und sozialpolitischer Systemwechsel durch die Koalition. Bei der Reform sollen die Regelsätze über die Inflationsanpassung hinaus angehoben werden, zudem wird u.a. eine sechsmonatige sanktionsfreie Karenzzeit eingeführt und das anrechnungsfreie Schonvermögen erhöht. So sollen zukünftig jegliche Angebote zur Arbeitsaufnahme ohne Folgen abgelehnt werden können. Mit dem Bürgergeld-Gesetz geht die Ampel-Regierung einen nächsten Schritt hin zur schleichenden Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion finden: