Agentur Fuer Arbeit

Zur Frage "Wohin führt das Bürgergeld?" und mehr aus meiner Sitzungswoche

Bürgergeld geht strittig in den Bundesrat

Das Zweite Sozialgesetzbuch regelt in Deutschland die Hilfe für Arbeitslose in der Grundsicherung. Mit der Einführung des "Bürgergeldes" plant die Ampel-Regierung eine umfassende Reform, die vorläufig im Bundestag verabschiedet wurde. (Jetzt muss sie aber noch in den Bundesrat!) Die weitgehende Aufgabe der ausgewogenen Balance von Fördern und Fordern ist dabei ein arbeitsmarktpolitischer Bruch und sozialpolitischer Systemwechsel durch die Koalition. Bei der Reform sollen die Regelsätze über die Inflationsanpassung hinaus angehoben werden, zudem wird u.a. eine sechsmonatige sanktionsfreie Karenzzeit eingeführt und das anrechnungsfreie Schonvermögen erhöht. So sollen zukünftig jegliche Angebote zur Arbeitsaufnahme ohne Folgen abgelehnt werden können. Mit dem Bürgergeld-Gesetz geht die Ampel-Regierung einen nächsten Schritt hin zur schleichenden Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion finden:

Die Ampel lässt den Respekt vor denjenigen vermissen, die jeden Tag zur Arbeit erscheinen, die jeden Tag als Arbeitgeber mit ihren Arbeitnehmern nicht nur rechnen, sondern auch konkrete Wertschöpfung tatkräftig betreiben und damit unseren starken Sozialstaat mit ihren Steuerabgaben überhaupt erst möglich machen.

Lars Rohwer

Aus unserer Sicht hat sich das Prinzip des Förderns und Forderns bewährt. Denn nur mit der Aufnahme einer dauerhaften Erwerbstätigkeit kann Hilfebedürftigkeit nachhaltig beendet werden. Die von der Ampel angestrebten Änderungen setzen in der aktuellen Arbeitsmarktsituation mit hohem Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel falsche Signale und Anreize. Gerade jetzt ist der Zeitpunkt, alles dafür zu tun, um Menschen in Arbeit zu bringen.

Auch die mahnenden Stimmen beispielsweise des Landkreistags, des Handwerks, des Städtetages, der Bundesagentur für Arbeit und nicht zuletzt des Bundesrechnungshofes müssen von der Ampel-Regierung ernst genommen werden. Wir bleiben dabei: Die Abschaffung von Sanktionen und die Einführung hoher Schonvermögen wird es mit uns nicht geben.

Was unabhängig davon aber gilt: Die gegenwärtigen Preissteigerungen treffen Leistungsbezieher hart. Angesichts der Inflationsentwicklung müssen die Regelsätze dringend zum 1. Januar 2023 angehoben werden. Es ist unverantwortlich, dass die Ampel unseren Vorschlag, diese Regelsatzerhöhung unabhängig vom Bürgergeldgesetz selbst vorzuziehen, abgelehnt hat. Unsere Kritik an allen weiteren Elementen des Bürgergeld-Gesetzes bleibt erhalten. Hier ist sicher noch nicht das letzte Wort gesprochen. Ich bin gespannt, zu welchem Ergebnis der Bundesrat kommen wird.

Ig Bce

Wertschätzung für Energie in der Lausitz

Außerhalb meines Alltags im Parlament fand in dieser Woche eine weitere Wahl statt, die ich sehr wertschätzend angenommen habe. Als Energiepolitiker habe ich die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie Energie als verlässliche Kraft für den Industriestandort Deutschland kennengelernt. Die IG BCE hat mich nun als Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat der LEAG vorgeschlagen. In meiner Zeit vor dem Bundestag habe ich mich intensiv mit Energiepolitik auseinandergesetzt und war regelmäßig mit den Akteuren im Gespräch. Auch wenn ich nun als Bundestagsabgeordneter andere Fachbereiche habe, habe ich mein Fachwissen im Bereich der Energie nicht verloren. Im Bereich Bau und Forschung kommen immer wieder energiepolitische Aspekte vor, sodass ich der Energiepolitik weiterhin verbunden bleibe. Ich freue mich, mich in dieser neuen Aufgabe für zukunftsfähige Arbeitsplätze in der Lausitz einsetzen zu können! Sachsen ist nun mal Energieland und soll es auch bleiben.

Einsatz für Suizidprävention

Zum Abschluss möchte ich auf ein ganz anderes Thema eingehen. Über 9.000 Mal im Jahr (d.h. etwa alle 56 Minuten) erleben weit mehr als 100.000 Menschen (d. h. etwa 500 Menschen am Tag) einen Verlust durch einen Suizid. Meistens erfolgt ein Suizid oder ein Suizidversuch in einem Zustand großer seelischer Not. Meistens geht es nicht darum, sterben zu wollen, sondern darum, so nicht mehr weiterleben zu können. Im Bundestag läuft in diesem Jahr (bis voraussichtlich Anfang 2023) das Gesetzgebungsverfahren für eine aktualisierte Regelung zum assistierten Suizid. Dafür liegen drei interfraktionelle Gesetzesentwürfe vor. Am 28. November 2022 findet dazu auch eine öffentliche Anhörung statt. Ganz wichtig ist mir aber, dass bei allem Fokus auf die Debatte ein ganz wichtiger Aspekt nicht vernachlässigt werden darf; nämlich die Suizidprävention. Es wäre unverantwortlich den Zugang zum assistierten Suizid großflächig zu ermöglichen, ohne ein fundiertes Konzept für Suizidprävention als Grundlage. Dafür setzt sich unter anderem Dr. Ute Lewitzka, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie in Dresden und Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention ein. Sie hat in diesem Kontext auch eine Petition erstellt, die aktuell Unterschriften sammelt. Schaut sie euch gern an und lasst eure Unterschrift da. Das Thema hat es verdient und wird spätestens im nächsten Jahr noch einmal sehr viel wichtiger werden!