Rohwer Nowak

Das ungeborene Leben unter Druck

Wenige Wochen vor dem Ende der laufenden Legislaturperiode werfen Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen eine ethisch hochkomplexe Frage auf. Im Schnellverfahren soll der § 218 StGB abgeschafft und der Schwangerschaftsabbruch neu geregelt werden. Unter den knappen Fristen leidet die Debatte – an die Gleichwertigkeit des Lebens der Mutter und des werdenden Kindes muss immer wieder erinnert werden.

Meine Partei bekennt sich in ihrem Grundsatzprogramm zum Schutz des menschlichen Lebens von Beginn an. Darin umfasst ist ausdrücklich auch der noch nicht geborene, aber bereits gezeugte und mit der unantastbaren Menschenwürde ausgestattete Nasziturus. Dieses ungeborene Leben zu schützen, verstehen wir als Verpflichtung. Es handelt sich bei dem noch nicht geborenen Kind schließlich um ein zur Mutter absolut gleichberechtigten Rechtssubjekt. Diese Gleichstellung findet in der aktuellen Debatte jedoch zu meinem Bedauern kaum Beachtung.

Wo die Verletzlichkeit des Lebens besonders hoch ist, muss auch der Schutz in besonderer Weise gewährleistet werden.

Lars Rohwer

Gleichstellung der Mutter und des Kindes bedeutet hierbei, der Frau eine selbstbestimmte, bewusste Entscheidung auf Grundlage einer ergebnisoffenen Beratung zu ermöglichen. In der absolut unabhängigen Schwangerschaftskonfliktberatung ist die Frau das erste Mal unbeeinflusst von anderen Einflüssen und Drucksituationen, die sonst überall in unserer Gesellschaft wirken. Im Zweifel findet hier die einzige Fürsprache statt, die das ungeborene Leben erhält. Die ärztliche Beratung bringt die schwangere Frau in die Lage, eine selbstbestimmte und reflektierte Entscheidung treffen zu können, die Entscheidungshoheit bleibt stets bei der Frau selbst. Mir ist wichtig, zu betonen, dass in Deutschland keine strafrechtliche Verfolgung von Schwangeren nach § 218 StGB stattfindet.

Wir teilen mit den Antragstellerinnen und Antragstellern das Interesse an der Selbstbestimmtheit der schwangeren Frau. Die aktuelle Gesetzeslage schützt die Schwangere und das ungeborene Kind gleichermaßen. Zeitgleich ist es eine wichtige Einsicht, dass wir uns weiter engagieren müssen, um Leben zu retten – sei es mit Babyklappen und anonymen Geburten. Zahlreiche Verbände positionieren sich gegen eine Gesetzesänderung und für ein Schützen des ungeborenen Kindes – der öffentlichen Debatte muss sich auch das Parlament stellen. In Zeiten des Wahlkampfes eine verfassungsrechtliche Neubewertung des §218 vorzunehmen, halte ich für unangebracht. Dies darf nicht in einem Eilgesetz entschieden, sondern muss mit der nötigen Sorgfalt diskutiert und abgewogen werden.