Wenige Wochen vor dem Ende der laufenden Legislaturperiode werfen Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen eine ethisch hochkomplexe Frage auf. Im Schnellverfahren soll der § 218 StGB abgeschafft und der Schwangerschaftsabbruch neu geregelt werden. Unter den knappen Fristen leidet die Debatte – an die Gleichwertigkeit des Lebens der Mutter und des werdenden Kindes muss immer wieder erinnert werden.
Meine Partei bekennt sich in ihrem Grundsatzprogramm zum Schutz des menschlichen Lebens von Beginn an. Darin umfasst ist ausdrücklich auch der noch nicht geborene, aber bereits gezeugte und mit der unantastbaren Menschenwürde ausgestattete Nasziturus. Dieses ungeborene Leben zu schützen, verstehen wir als Verpflichtung. Es handelt sich bei dem noch nicht geborenen Kind schließlich um ein zur Mutter absolut gleichberechtigten Rechtssubjekt. Diese Gleichstellung findet in der aktuellen Debatte jedoch zu meinem Bedauern kaum Beachtung.