Aus verschiedenen Fraktionen hat sich eine Anzahl an Abgeordneten im Bundestag zusammengetan, um einen Antrag für AfD-Verbotsverfahren zu erarbeiten. Was auf den ersten Blick wie eine adäquate Antwort auf diese in Teilen rechtsextreme Gruppe scheint, könnte jedoch zu einer von keinem Akteur gewollten Stärkung der AfD führen. Parteifunktionäre hetzen gegen Andersdenkende, verbreiten Unwahrheiten und vergiften den politischen Diskurs – aber ist ein Verbot der Kernorganisation ein adäquates Gegenmittel hierfür?
Ich selbst kenne und habe häufig genug das unprofessionelle, unkollegiale, rechtspopulistische, menschenverachtende und undemokratische Verhalten der AfD-Politiker sowohl im Landtag als auch jetzt im Bundestag erlebt. Bei der letzten Bundestagswahl war mein direkter Gegner im Wahlkreis Dresden II-Bautzen II der AfD-Mann Andreas Harlaß. Er ist wegen Volksverhetzung verurteilt und das prägt auch mein AfD-Bild. Mir widerstreben die Methoden und Denkweisen dieser Partei. Ich habe mich immer wieder klar und deutlich von der Partei abgegrenzt und werde dies auch weiterhin tun.
Es geht hier jedoch nicht um meine persönliche Einschätzung, sondern um die Frage eines Verbots der AfD. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben Lehren aus der Weimarer Republik gezogen: Einerseits haben sie die Möglichkeit eines Parteiverbots in unserer Verfassung verankert, andererseits haben sie bewusst hohe Hürden dafür festgelegt. Eine Partei kann nur dann verboten werden, wenn sie eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt und diese Haltung aktiv-kämpferisch und auf aggressive Weise umsetzen will. Nachfolgend möchte ich Punkte auflisten, die auch von verschiedenen Verfassungsrechtlern in dem Diskurs um ein Verbotsverfahren geäußert werden: