Die Regierungskoalition hat sich ein Wahlrecht zu ihrem Vorteil geschnitzt, sie hat einen deutlichen Cut gemacht. Es ist ein Wahlrecht gegen das Prinzip des direktgewählten Abgeordneten. Es ist ein Wahlrecht gegen die Opposition. Deshalb haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion dagegen geklagt. Aber nicht nur wir. Zusätzlich klagte die bayrische Staatsregierung und die CSU als Partei sowie die Linke (damalige) Bundestagsfraktion und die Partei Die Linke.
Das Ergebnis in Kürze: Die Grundmandatsklausel wird vorerst wieder in Kraft gesetzt. Die Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten hingegen wird bestätigt. In meinen Worten - die Erststimme wird entwertet.
Gerade in unserer gegenwärtigen Rolle als größte Oppositionsfraktion wissen wir es zu schätzen, dass wir das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Rolle als Staatsgerichtshof in Anspruch nehmen und dort unsere Rechte geltend machen können.