Verfassungeeen Sachsen

32. Jubiläum der Landesverfassung Sachsen

Unsere Demokratie ist robuster, als wir ihr oftmals zutrauen. In einer Welt, in der politische Systeme oft als selbstverständlich erscheinen, wird leicht übersehen, dass sie nicht von allein existieren. Demokratische Verfassungen sind das Werk geistiger Schöpfung, geschaffen von einem Volk für ein Volk. Sie sind nicht naturgegeben, sondern das Ergebnis eines langen Prozesses, in dem Menschen gemeinsam eine Grundlage für das Leben miteinander und füreinander entwickeln.

Die Verfassung des Freistaates Sachsen, die am 26. Mai 1992 vom Sächsischen Landtag beschlossen und am 6. Juni 1992 in Kraft gesetzt wurde, ist ein lebendiger Ausdruck unserer Eigenstaatlichkeit und unseres Selbstverständnisses als Freistaat. Sie war die erste Verfassung, die nach der Friedlichen Revolution in den neuen Ländern verabschiedet wurde. Mit einer breiten Mehrheit von 132 zu 15 Stimmen bei vier Enthaltungen stellte der Landtag damals einen entscheidenden Schritt in der politischen Selbstbestimmung des Freistaates sicher.

Unsere Verfassung basiert auf dem freien Willen des sächsischen Volkes und sichert die Werte des Rechtsstaats sowie die freiheitliche Gesellschaft.

Lars Rohwer

Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, diese Werte fortwährend neu zu begründen und für künftige Generationen zu bewahren. Denn in einer lebendigen Demokratie ist es unerlässlich, dass wir nicht nur die Grundlage einer Verfassung achten, sondern sie auch aktiv mit Leben füllen.

Kleine Verfassung Sachsen

Besonderheiten der sächsischen Verfassung

Entstehungsgeschichte

Die sächsische Verfassung trägt tief die Spuren der friedlichen Revolution von 1989. Sie entstand nicht nur als rechtliche Grundlage für den neuen Freistaat Sachsen, sondern auch als Antwort auf die Erfahrungen und Ideale der Menschen, die für Freiheit und Demokratie auf die Straßen gingen. Die Verfassung spiegelte die Aufbruchsstimmung jener Zeit wider und war ein deutliches Zeichen der Abgrenzung von den diktatorischen Jahren der Nationalsozialisten und der kommunistischen Gewaltherrschaft in der DDR. Besonders prägnant wird dies in der Präambel, die explizit von den "leidvollen Erfahrungen nationalsozialistischer und kommunistischer Gewaltherrschaft" spricht und diese als Grundlage für die Gestaltung einer neuen, freiheitlichen Gesellschaft formuliert.

Grundrechte-Katalog

Ein zentrales Element der sächsischen Verfassung ist ihr umfassender Grundrechte-Katalog, der in Teilen über die Rechte des Grundgesetzes hinausgeht. Besonders hervorzuheben ist, dass die Verfassung nicht nur die klassischen Grundrechte schützt, sondern auch als „Volksverfassung“ verstanden werden kann, die auf die besonderen Bedürfnisse und Werte der sächsischen Gesellschaft zugeschnitten ist.

Die sächsische Verfassung ist hier eigenständig und trägt die klare Handschrift einer Bürgergesellschaft, die sich nach den repressiven Jahren der DDR nach einem echten Rechtsstaat sehnt.

Lars Rohwer

In manchen Bereichen sind die Grundrechte durch christliche Werte, etwa die der Zehn Gebote, inspiriert, was eine Besonderheit dieser Verfassung darstellt, und das ethische Fundament unterstreicht.

Direktdemokratische Elemente - Volksgesetzgebung

Ein herausragendes Merkmal der sächsischen Verfassung ist die Einführung der Volksgesetzgebung. Dies ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern des Freistaates Sachsen, direkt in den Gesetzgebungsprozess einzugreifen. Diese direktdemokratischen Elemente stellen einen wesentlichen Schlussstein der Verfassung dar und unterstreichen die Bedeutung von Mitsprache und Teilhabe an politischen Prozessen. Durch die Volksgesetzgebung wird den Bürgern nicht nur das Recht eingeräumt, Gesetze vorzuschlagen, sondern sie erfahren auch, wie Entscheidungen getroffen werden – eine klare Abkehr von den undurchsichtigen und autoritären Strukturen der DDR. Die Verfassung stellt damit sicher, dass Bürger nicht „dumm gehalten“ werden, sondern aktiv in den politischen Prozess eingebunden sind.

Besondere soziale Staatsziele

Die sächsische Verfassung setzt einen klaren Fokus auf soziale Staatsziele, die über die allgemeinen Sozialstaatsangebote des Grundgesetzes hinausgehen. Sie definiert explizite Verpflichtungen des Staates in Bereichen wie Arbeit, Wohnraum, Bildung, Gleichstellung von Frauen und Männern sowie dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Förderung von Kunst und Kultur sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit stellen weitere wesentliche soziale Elemente dar, die die Verfassung zu einem Instrument des gesellschaftlichen Ausgleichs und der sozialen Verantwortung machen.

Natur

Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen

Angesichts der dramatischen Umweltzerstörung und der Missachtung der natürlichen Lebensgrundlagen in der DDR ist der Schutz der Umwelt in der sächsischen Verfassung von zentraler Bedeutung. Die Verfassung stellt sicher, dass der Staat die Verantwortung für den Erhalt der natürlichen Ressourcen übernimmt, was auch als Lehre aus der DDR-Zeit zu verstehen ist. Dieses Ziel ist ein Ausdruck des Bewusstseins für die ökologischen und sozialen Herausforderungen und eine klare Ansage, dass die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden dürfen.

Sorbe

Schutz von Minderheiten

Ein weiteres besonderes Merkmal der sächsischen Verfassung ist die explizite Anerkennung und der Schutz der sorbischen Minderheit. Artikel 6 der Verfassung sichert den sorbischen Bürgern gleichberechtigt ihren Platz im Staatsvolk zu und gewährt ihnen besondere Rechte. Diese Regelung war besonders wichtig, um den Erfahrungen der Stasi-Überwachung und der Unterdrückung von Minderheiten in der DDR entgegenzuwirken. Die Verfassung schützt damit nicht nur die persönlichen Rechte der sorbischen Bevölkerung, sondern fördert auch das friedliche und respektvolle Zusammenleben verschiedener Kulturen und Minderheiten im Freistaat Sachsen.

Einfluss der DDR-Vergangenheit auf die Verfassung

Die Erfahrungen der DDR, insbesondere mit Enteignungen und dem Konzept von „Volkseigentum“, prägen die sächsische Verfassung maßgeblich. Diese Erfahrungen wurden in die Verfassung aufgenommen, um sicherzustellen, dass sich solche ungerechten Eingriffe in das Eigentum und die Freiheit der Bürger nicht wiederholen können. Die Verfassung stellt klar, dass die Bürger des Freistaates Sachsen nicht nur Eigentümer sind, sondern dass ihre Rechte in allen Bereichen des Lebens respektiert und geschützt werden.

All die angesprochenen Punkte: Die Grundrechte, die direktdemokratischen Elemente, die sozialen Staatsziele, der Schutz natürlicher Lebensgrundlagen und der Minderheiten, sie werden verwirklicht durch das Landesverfassungsgericht. Nicht in Konkurrenz, sondern in gegenseitiger Begrenzung und legitimatorischer Rückbindung arbeiten Landtag und Landesverfassungsgerichtshof zusammen. Dieses Verhältnis habe ich nie als Bedrohung parlamentarischer Souveränität empfunden, sondern als notwendige Erinnerung an die rechtliche Verantwortung unserer politischen Handlungen.

Der Verfassungsgerichtshof ist kein "Überparlament", er ist ein Reflexionsorgan der Verfassung.

Lars Rohwer

Der Landtag agiert politisch, das Gericht verfassungsrechtlich - beide Institutionen brauchen einander - und wir das Verfassungsgericht vielleicht mehr, als er uns. Das demokratische Regieren ist nicht nur eine Frage von Mehrheiten, sondern auch von verfassungsrechtlicher Form, Prozedur und Rechtstreue. Das Gericht fordert Präzision ein, wo politische Dynamik zur Ungenauigkeit neigt - und ist uns ein Partner - ein kritischer, unabhängiger, unverzichtbarer Partner.

Trotz der großen Fortschritte, die die sächsische Verfassung seit ihrer Verabschiedung vor 32 Jahren ermöglicht hat, stehen wir heute vor Herausforderungen, die die Prinzipien dieser Verfassung auf die Probe stellen. Themen wie Generationengerechtigkeit, soziale Ungleichheit und zunehmende Demokratieskepsis werfen die Frage auf, wie wir die Werte von Freiheit und Gerechtigkeit in einer sich wandelnden Welt bewahren können. Hinzu kommen die globalen Herausforderungen, wie der Klimawandel und der Krieg in der Ukraine, die uns zwingen, unsere Verantwortung nicht nur als Nation, sondern auch als Teil einer internationalen Gemeinschaft zu überdenken.

Wir sind noch weit entfernt von einer perfekten Umsetzung all unserer verfassungsrechtlichen Ziele. Dennoch bleibt es unsere Aufgabe, die Prinzipien, die unsere Verfassung begründen – Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Menschenwürde – auch in stürmischen Zeiten zu verteidigen und weiterzuentwickeln. Die Verfassung des Freistaates Sachsen bietet uns dabei eine wertvolle Grundlage, um den Herausforderungen der Zukunft mit Mut und Verantwortung zu begegnen. Wir dürfen nie vergessen, dass es nicht nur um die Bewahrung von Rechten geht, sondern auch um die kontinuierliche Arbeit an einer gerechten, solidarischen Gesellschaft für kommende Generationen.