Unsere Demokratie ist robuster, als wir ihr oftmals zutrauen. In einer Welt, in der politische Systeme oft als selbstverständlich erscheinen, wird leicht übersehen, dass sie nicht von allein existieren. Demokratische Verfassungen sind das Werk geistiger Schöpfung, geschaffen von einem Volk für ein Volk. Sie sind nicht naturgegeben, sondern das Ergebnis eines langen Prozesses, in dem Menschen gemeinsam eine Grundlage für das Leben miteinander und füreinander entwickeln.
Die Verfassung des Freistaates Sachsen, die am 26. Mai 1992 vom Sächsischen Landtag beschlossen und am 6. Juni 1992 in Kraft gesetzt wurde, ist ein lebendiger Ausdruck unserer Eigenstaatlichkeit und unseres Selbstverständnisses als Freistaat. Sie war die erste Verfassung, die nach der Friedlichen Revolution in den neuen Ländern verabschiedet wurde. Mit einer breiten Mehrheit von 132 zu 15 Stimmen bei vier Enthaltungen stellte der Landtag damals einen entscheidenden Schritt in der politischen Selbstbestimmung des Freistaates sicher.