Wochenrueckblick September II

Es geht voran in der Energiegesetzgebung und Debatte zur Organspende

verfasst am 25.09.2026

Organspende: Debatte um die Widerspruchsregelung

Im Juni fand bereits eine Orientierungsdebatte zur Organspende statt, in der vor allem das Für und Wider von sogenannter Widerspruchs- und Zustimmungslösung im Fokus der Debatte stand. In dieser Woche hat der Bundestag in erster Lesung über die Gesetzentwürfe zur Widerspruchslösung und über einen weiteren Gesetzesvorschlag beraten.

Für mich ist dabei klar: Bei der Organspende muss gelten, dass nur ein Ja ein Ja ist. Bei allen Entscheidungen über unseren eigenen Körper, wie zum Beispiel bei einer Operation, ist eine Zustimmung selbstverständlich nötig. Genau das muss auch für die Organspende gelten.

Die Widerspruchslösung würde dieses Prinzip umkehren. Betroffen wären vor allem Menschen, die von Aufklärungskampagnen kaum erreicht werden, wie zum Beispiel obdachlose Menschen. Sie würden zu Organspendern, ohne sich bewusst dafür entschieden zu haben. Schweigen kann nicht als Zustimmung ausgelegt werden. Das habe ich auch dem MDR in einem Statement dargelegt.

Wir sollten deshalb auf Freiwilligkeit, professionelle Aufklärung und eine bessere Registrierung der Spendenbereitschaft setzen. So helfen wir den Menschen, die dringend auf ein Spenderorgan warten, ohne in das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper einzugreifen. In den anstehenden Beratungen im Gesundheitsausschuss werde ich weiter dafür werben, dass wir die Organspende stärken, ohne die Selbstbestimmung über den eigenen Körper aufzugeben.

Bedenklich stimmt mich dabei die Position der AfD. Denn medizinisch-ethische Fragen werden in der Regel losgelöst von Fraktionsgrenzen debattiert. Die AfD ließ bereits erkennen, dass sie die Organspende-Frage im Falle der Einführung einer Widerspruchslösung vehement kritisieren würde. Die AfD stellt sich damit auch gegen eine bedeutende Tradition des deutschen Parlamentarismus und nutzt selbst komplexe ethische Fragen für den populistischen Kampf um Wählerstimmen.

Anhörung zum BauGB

Diese Woche fand die öffentliche Anhörung für Novelle des Baugesetzbuches statt. Die Novelle verschlankt und beschleunigt die Planungs- und Genehmigungsprozesse deutlich. Dafür soll die Bauleitplanung vollständig digitalisiert werden. Doppelte Verfahren sollen entfallen, die Umweltprüfung gestrafft, und es soll verbindliche Verfahrensfristen geben. Außerdem können Kommunen stärker gegen Schrottimmobilien vorgehen und Klimaanpassung wird bei Planung und Genehmigungsprozessen künftig eine größere Rolle spielen.

Das ist wichtig! Denn wir wollen, dass Wohnraum schneller und damit auch günstig geschaffen werden kann. Deshalb brauchen wir schnellere Verfahren, klare Fristen und digitale Prozesse, damit aus Plänen endlich Wohnungen werden.

Neue Energiegesetzgebung: EEG, Netzpaket und Energieeffizienzgesetz

Zügig geht es jetzt voran in Berlin: In dieser Woche hat der Bundestag das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Netzanschlusspaket und das Energieeffizienzgesetz in erster Lesung beraten. Als Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion befasse ich mich bereits seit vielen Wochen intensiv mit den Gesetzen.

Unser Ziel für das EEG ist ein langfristiger, verlässlicher und zugleich kostengünstigerer Förderrahmen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien soll weiterhin vorankommen, künftig müssen wir stärker auf Kosteneffizienz achten, da viele Technologien selbst effizienter und zugleich kostengünstiger werden - deshalb muss dies auch beim Förderrahmen mitgedacht werden.

Mit dem Netzanschlusspaket gilt künftig ein einfacher Grundsatz: Neue Wind- und Solaranlagen sollen dort gebaut werden, wo das Stromnetz ihren Strom auch aufnehmen kann. Bisher entstehen viele Anlagen an Orten, an denen die Netze überlastet sind. Dann muss der Strom abgeregelt und anderswo teuer ersetzt werden. Das kostet jedes Jahr mehr als drei Milliarden Euro, und am Ende zahlen die Stromkunden. Mit dem Paket soll der Ausbau der Erneuerbaren deshalb nicht gebremst, sondern klüger gesteuert werden: mit schnelleren Netzanschlüssen, mehr Markt und weniger Dauerförderung. Das Ziel bleibt dasselbe: eine Energiewende, die sicher und für alle bezahlbar ist.

Mit dem Energieeffizienzgesetz schaffen wir Bürokratieabbau für Unternehmen und entlasten in erster Linie kleine und mittelgroße Unternehmen von Berichtspflichten. Außerdem schaffen wir Rechtsgrundlage für Rechenzentrum und deren Energieverbräuche.