Organspende: Debatte um die Widerspruchsregelung
Im Juni fand bereits eine Orientierungsdebatte zur Organspende statt, in der vor allem das Für und Wider von sogenannter Widerspruchs- und Zustimmungslösung im Fokus der Debatte stand. In dieser Woche hat der Bundestag in erster Lesung über die Gesetzentwürfe zur Widerspruchslösung und über einen weiteren Gesetzesvorschlag beraten.
Für mich ist dabei klar: Bei der Organspende muss gelten, dass nur ein Ja ein Ja ist. Bei allen Entscheidungen über unseren eigenen Körper, wie zum Beispiel bei einer Operation, ist eine Zustimmung selbstverständlich nötig. Genau das muss auch für die Organspende gelten.
Die Widerspruchslösung würde dieses Prinzip umkehren. Betroffen wären vor allem Menschen, die von Aufklärungskampagnen kaum erreicht werden, wie zum Beispiel obdachlose Menschen. Sie würden zu Organspendern, ohne sich bewusst dafür entschieden zu haben. Schweigen kann nicht als Zustimmung ausgelegt werden. Das habe ich auch dem MDR in einem Statement dargelegt.
Wir sollten deshalb auf Freiwilligkeit, professionelle Aufklärung und eine bessere Registrierung der Spendenbereitschaft setzen. So helfen wir den Menschen, die dringend auf ein Spenderorgan warten, ohne in das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper einzugreifen. In den anstehenden Beratungen im Gesundheitsausschuss werde ich weiter dafür werben, dass wir die Organspende stärken, ohne die Selbstbestimmung über den eigenen Körper aufzugeben.
Bedenklich stimmt mich dabei die Position der AfD. Denn medizinisch-ethische Fragen werden in der Regel losgelöst von Fraktionsgrenzen debattiert. Die AfD ließ bereits erkennen, dass sie die Organspende-Frage im Falle der Einführung einer Widerspruchslösung vehement kritisieren würde. Die AfD stellt sich damit auch gegen eine bedeutende Tradition des deutschen Parlamentarismus und nutzt selbst komplexe ethische Fragen für den populistischen Kampf um Wählerstimmen.