Wochenrueckblick 26 6

Orientierungsdebatte zur Organspende

verfasst am 26.06.2026

Orientierungsdebatte zur Organspende

Über 8.000 Bürger warten in Deutschland aktuell auf eine Organspende – manche davon schweben in Lebensgefahr. Hierzulande sollte die Bereitschaft zur Organspende dringend steigen, hier sind sich sehr weite Teile der Gesellschaft einig. Doch wie erreichen wir das? Diese Frage stellte sich der Deutsche Bundestag gestern im Rahmen einer Orientierungsdebatte.

Ich möchte ganz klar betonen: Jede Organspende kann Leben retten, jede Organspende oder die Bereitschaft dazu ist außerordentlich wichtig und viele Menschen sind existenziell darauf angewiesen. Dennoch sollten wir als Gesellschaft nicht zu sehr in Grundrechte eingreifen, wie es beispielsweise mit der debattierten Widerspruchslösung vorgesehen würde. Diese besagt, dass Bürger aktiv der Spende widersprechen müssen – ansonsten gelten sie als Organspender.

Ich bin der Auffassung: Schweigen kann nicht als Zustimmung ausgelegt werden. Überall in unserem Leben muss ich bei allen Dingen, die unsere Körper betreffen, immer ausdrücklich zustimmen – egal, ob es um eine Impfung, einen medizinischen Eingriff um Alkoholtest im Straßenverkehr geht. Wenn es um Eingriffe in den eigenen Körper geht, muss ein ausdrückliches Bekenntnis zur Spende dargebracht werden. Kurzum bei der Organspende sollte gelten: Nur ein Ja ist ein Ja.

Wir müssen zunächst alle Maßnahmen ausschöpfen, um die Organspende-Bereitschaft der Bürger zu erhöhen. Das ist bisher noch nicht geschehen. Erst dann sollten wir über Grundrechtseingriffe wie die Widerspruchslösung sprechen.

Bundeskanzler Merz in der Regierungsbefragung

Ein weiterer Höhepunkt dieser Woche war die Befragung des Bundeskanzlers Friedrich Merz im Plenum des Deutschen Bundestages. Darin nahm er auch ausführlich Bezug auf den kürzlich vorgestellten Bericht zur Rentenkommission, mit den nun ein Konzept für die dringend notwendige Reform der Rente vorliegt. Jetzt sind wir als Arbeitskoalition gefordert, schnell Beschlüsse für eine generationengerechtere Rente zu fassen.

„Die Ergebnisse dieser Kommission sind wirklich weitreichende Reformvorschläge zur dauerhaften Stabilisierung unserer Alterssicherungssysteme.“

Bundeskanzler Friedrich Merz

Öffentliche Anhörungen zum Gebäudemodernisierungsgesetz und StromVKG

In dieser Woche standen die öffentlichen Anhörungen für das Gebäudemodernisierungsgesetz sowie das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) auf der Agenda. Die öffentlichen Anhörungen sind fester Bestandteil des Gesetzgebungsprozesses. Darin werden Sachverständige zu den jeweiligen Gesetzen befragt.

Mein Fazit für beide Gesetze, mit denen ich mich als Berichterstatter vertieft auseinandergesetzt habe, ist: Wir sind auf einem guten Weg und sollten beide Gesetze schnellstmöglich erfolgreich zum Abschluss bringen. Dadurch sichern wir die Strom-Versorgungssicherheit in Deutschland und auch besonders im Osten des Landes. Das ist für die wirtschaftliche Weiterentwicklung der Region unentbehrlich. Und mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz schaffen wir endlich wieder Klarheit bei den Regeln der Gebäudewärme.

Was bringt die Arbeitskoalition sonst noch auf den Weg?

Fernab der großen politischen Linien haben wir als Union gemeinsam mit der SPD zahlreiche weitere - zwar kleine - aber dennoch nicht unwichtige Vorhaben im Deutschen Bundestag beschlossen. Dazu gehört zum Beispiel das Bundeserprobungsgesetz. Dadurch können künftig Innovationen und technische Entwicklungen besser getestet werden. Sogenannte Reallabore ermöglichen solche Testläufe unter fast realen Bedingungen und teils sogar außerhalb der geltenden Gesetze, aber immer unter behördlicher Begleitung. Dies betrifft zunächst nur sieben kleinere Bereiche. Aber: Das ist ein Paradigmenwechsel! Wir als Gesellschaft hinterfragen bestehende Regelwerke und schaffen gezielt Freiräume für Innovationen, die nicht durch bürokratisches Klein-Klein erstickt werden.