Debatte um die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts
Heute sollten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages über die Berufung von drei Richtern des Bundesverfassungsgerichts abstimmen: Dr. Günter Spinner, Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold und Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf. Die Abgeordneten stimmen über die Vorschläge des Wahlausschusses des Deutschen Bundestages ab. Günter Spinner wurde von allen amtierenden Bundesverfassungsrichtern vorgeschlagen und die Union hat den Vorsitzenden Richter des Bundesarbeitsgerichts als Kandidaten übernommen. Die beiden anderen Kandidatinnen wurden von der SPD vorgeschlagen.
In den letzten Tagen rückte Frauke Brosius-Gersdorf mehr und mehr in den Fokus der Öffentlichkeit, vor allem wegen Positionen zum Thema Abtreibung und Schulpflicht. Ich erhielt daraufhin viele Zuschriften aus meinem Wahlkreis, die Kritik an Frauke Brosius-Gersdorf enthielten und dazu aufriefen, gegen ihre Berufung zur Richterin am Bundesverfassungsgericht zu stimmen. Heute wurde die Abstimmung zuerst zu ihrer Kandidatur, anschließend über alle Kandidaten abgesetzt. Angesichts der großen Debatte war das kurzfristige Handeln sicherlich keine Sternstunde des Parlaments, auch weil für zwei Kandidaten (Günter Spinner und Ann-Katrin Kaufhold) durchaus Konsens bestand. Gleichwohl war manche im Plenum vorgebrachte Kritik, insbesondere von der Linkspartei, völlig überzogen und auch abwegig, die jedwede Positionierung für den Lebensschutz als rechtsextremistisch darstellten. Diffamierungen dieser Art schaden unserer Debattenkultur und sollten im Bundestag tunlichst unterbleiben, schließlich ist die Würde des Menschen eben unantastbar.
Wir werden nun in der Union die kommenden, etwas ruhigeren Tage und Wochen der parlamentarischen Sommerpause dafür nutzen, um einen fraktionsübergreifend anerkannten Prozess und geeignete Kandidaten für die Besetzung der mitunter bedeutendsten Positionen in unserer Demokratie auf den Weg zu bringen.