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Elterngeld, assistierter Suizid und Gerichtsurteil

Diese Woche begann direkt mit Aufregung und dem Ärger über die neueste Ankündigung aus der Bundesregierung zum Elterngeld.

Bedeutung Elterngeld?

Das 2007 beschlossene Elterngeldgesetz war ein großer Fortschritt in der Familienpolitik. Seit der Einführung nutzen laut Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung doppelt so viele Männer ihren Anspruch auf Elternzeit als davor. Damit kann die Erziehungsarbeit durch das Elterngeld innerhalb der Familien besser aufgeteilt werden und dasjenige Elternteil mit dem geringeren Einkommen bleibt auch während der ersten Monate nach der Geburt nicht komplett finanziell abhängig. Grundlegend gilt, dass 65% des vorherigen Nettoeinkommens durch das Elterngeld gezahlt werden sollen, wodurch sich Kind und Karriere nicht ausschließen müssen.

Was ist passiert?

Bundesfamilienministerin Lisa Paus verkündete diese Woche, dass die Grenze des Nettoeinkommens für potenzielle Empfänger des Elterngelds auf 150.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen abgesenkt wird. Aktuell liegt diese Grenze für Paare bei 300.000 Euro und für Alleinerziehende bei 250.000 Euro.

Begründet wird dieser Schritt mit den geforderten Einsparungen durch den Bundeshaushaltsplan 2024. Die Schätzungen, wie viele von dieser Einsparung betroffen wären, gehen von rund 60.000 Familien (Familienministerium) bis hin zu 435 000 Paaren (Institut der deutschen Wirtschaft in Köln).

Familie 2 Quelle Dominik Butzmann Jpg

Problematik?

Die Vereinbarkeit von gleichberechtigter Sorgearbeit und dem finanziellen Auskommen der Familien wird komplizierter. Entweder entscheiden sich beide Elternteile für ihre berufliche Karriere und hoffen auf einen Kita-Platz, wobei aktuell laut Bertelsmann Stiftung bundesweit bereits 378.000 Kita-Plätze fehlen, oder sie entscheiden sich für eine private Betreuung ihres Kindes. In den meisten Fällen werden wieder Frauen zu Hause bleiben, denn natürlich wird das höhere Nettogehalt, welches heute immer noch meist die Männer verdienen, gesichert.

Konsequenzen?

Betroffen ist vor allem die Mitte der Gesellschaft, die hart arbeiten, kein Erbe besitzen sowie über keinen großen Vermögensstock verfügen. Viele junge Akademikerinnen werden sich den Wunsch nach Kindern genau überlegen, wodurch auch die Geburtenquote sinken wird.

Das Vorhaben der Regierung den Elterngeldempfängerkreis einzuschränken, ist ein Schritt, welcher sich von einer Chancengerechtigkeit am Arbeitsmarkt entfernt und zurück zu alten familiären Verhältnissen kehrt.

Lars Rohwer, MdB

„Wie die Bundesregierung unter diesen Voraussetzungen die Gleichstellung von Frauen und Männern vorantreiben will, bleibt ihr Geheimnis“, urteilte die DGB-Vizevorsitzende Elke Hannack. Außerdem betonte sie, dass das Elterngeld somit von einer Lohnersatz- zu einer Sozialleistung werde. Auch die evangelische Arbeitsgemeinschaft für Familienfragen in Sachsen hat sich inhaltlich deutlich positioniert.

Assistierter Suizid

Am Donnerstag sind wir mit einem sehr emotionalen aber wichtigen Thema in den Plenartag gestartet. Beim "assistierten Suizid" geht es nicht nur um eine Frage des Einzelnen und sein höchstpersönliches Recht der Selbstbestimmung. Es macht auch etwas mit Angehörigen, Pflegenden, Ärztinnen und Ärzten und letztendlich auch mit der Gesellschaft. Deshalb sind wir als Gesetzgeber gefordert. Der Versuch, die Sterbehilfe gesetzlich neu zu regeln, ist gestern aber vorerst gescheitert. Keiner der beiden Gesetzentwürfe konnte eine Mehrheit finden.

Zum Hintergrund ein kurzer Blick zurück

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 mit seinem Urteil das „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ festgestellt. Gleichzeitig machten die Richter aber auch deutlich, dass das besonders hochrangige Schutzgut Leben dem Staat ermöglicht, durch gesetzgeberische Entscheidungen, auch durch Strafrechtsnormen, Leitplanken einzuziehen. Dieser Verantwortung wollten wir gerecht werden.

Anders als in den meisten anderen Debatten und Gesetzentwürfen im Bundestag wurde dieses Thema fraktionsübergreifend bearbeitet. Ich habe mich schon bald nach meiner Wahl zum Bundestagsabgeordneten dem Gesetzentwurf der Gruppe Castellucci/Heveling angeschlossen. Federführend von Ansgar Heveling (CDU/CSU), Stephan Pilsinger (CDU/CSU), Lars Castellucci (SPD), Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90 / Die Grünen), Benjamin Strasser (FDP) und Kathrin Vogler (Die Linke) wurden hier aus meiner Sicht sehr sensibel Wege gefunden, wie man Selbstbestimmung und Schutz miteinander vereinbaren kann.

Immerhin etwas

Das Thema ist mit der gestrigen Entscheidung nicht komplett von der Tagesordnung verschwunden. Denn etwas haben wir doch geschafft. Mit überwältigender Mehrheit (693 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 4 Enthaltungen) haben wir einen ebenfalls fraktionsübergreifenden Antrag zur Stärkung der Suizidprävention beschlossen. Der assistierte Suizid darf nicht das einzige und am einfachsten verfügbare Mittel für Menschen sein, die ihr Leben nicht mehr als lebenswert empfinden. Selbstbestimmtes Sterben ist ohne eine wirksame Suizidprävention nicht denkbar. Was ist also notwendig? Palliativmedizinische Angebote, niedrigschwellige Sucht- und Schuldnerberatung sowie andere Therapieangebote müssen für eine abgewogene Entscheidung mindestens gleichrangig zur Verfügung stehen.

Das Leben ist kein handelbares Gut und darf es auch nicht werden. Unsere Verfassung ist ein Gesetz des Lebens und nicht des Sterbens. Ich hoffe sehr, dass die Bundesregierung diesen Auftrag mit dem nun ausstehenden Konzept zur Suizidprävention würdig umsetzt.

Was nicht passiert ist

Etwas, was in dieser Woche nicht stattgefunden hat, muss zum Schluss auch erwähnt werden. Denn eigentlich sollte am heutigen Freitag das Gebäudeenergiegesetz der Bundesregierung verabschiedet werden. (Meine Meinung dazu habe ich bereits ausführlich kundgetan.) Mein Berliner CDU-Kollege Thomas Heilmann hatte jedoch gegen das Hau-Ruck-Verfahren der Ampel einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Richterinnen und Richter des zweiten Senats wogen in ihrer Eilentscheidung ab zwischen dem Recht der Parlamentsmehrheit, ihre Verfahren zu bestimmen, und dem Recht des Abgeordneten, an der Willensbildung beteiligt zu sein. Nach der Rüge des Verfassungsgerichts gegenüber des Bundestages zu wenig für den Klimaschutz zu tun und seiner Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen nicht gerecht zu werden, steht das Gericht auch nicht im Verdacht per se zum Nachteil des Klimaschutzes zu urteilen. Deshalb ist das Urteil 5:2 gegen das Ampel-Verfahren ein starkes Zeichen. Wir hoffen, dass die Koalition dieses Urteil zum Anlass nimmt, ganz grundsätzlich etwas an ihrer Arbeitsweise zu ändern und das Klima zwischen Regierung und Opposition wieder zu verbessern.

Mit diesem nun weniger vollen Freitag als erwartet verabschiede ich mich in die parlamentarische Sommerpause. In den nächsten Wochen wird vor allem der Wahlkreis und meine Familie im Mittelpunkt stehen. Darauf freue ich mich.