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30.09.2022 Rolle rückwärts von Habeck

Wissen Sie wer der Macchiavelli dieser Bundesregierung ist?

Robert Habeck hat in dieser Woche viel Jubel ausgelöst, mit der Ankündigung die Gasumlage nicht umsetzen zu wollen. Um die Wärme- und Energieversorgung in der kommenden Kälteperiode zu sichern, hatte das Bundeskabinett Anfang August im schriftlichen Umlaufverfahren eine befristete Gas-Sicherungsumlage (auf Basis des § 26 Energiesicherungsgesetz) verabschiedet. Ab Oktober sollte sie gelten. Danach gab es nicht nur aus unserer Fraktion starke Kritik, sondern auch von Ökonomen und Wirtschaftsverbänden. Selbst in der Regierungskoalition wurde von handwerklichen Fehlern gesprochen. „Zweifelsohne habe Habeck einen interessanten Kommunikationsstil und natürlich merken wir, dass das in der Öffentlichkeit gut ankommt", sagte Lars Klingbeil beispielsweise auf Zeit-Online. Am Ende zählten in der Politik aber nicht nur schöne Worte. Da muss ich ihm Recht geben. Es muss vor allem das Ergebnis stimmen. Daran werden wir gemessen. Das Ergebnis von Habeck ist nun: Er kippt die eigene Gasumlage wenige Tage vor Inkrafttreten. Dafür verkündet er gemeinsam mit Christian Lindner einen 200 Milliarden teuren Schutzschirm und eine Gaspreisbremse. So schnell lässt sich das Ganze aber gar nicht rückabwickeln. Ich bin gespannt, wie die praktische Umsetzung aussehen wird. Also wieder viele schöne Worte und trotzdem nicht allzu viel Klarheit.

Man muss das neue Paket sowohl positiv als auch negativ sehen. Einerseits ist es begrüßenswert, dass die Bundesregierung nach langem Hin und Her endlich zu Entscheidungen kommt. Andererseits ist aber völlig unklar, wie die Koalition die Gaspreisbremse ausgestalten und die 200 Milliarden Euro einsetzen will. „Die Zahl 200 Milliarden Euro überrascht uns einigermaßen“, fasst es unser Fraktionsvorsitzender Merz zusammen. Es sei nicht nachvollziehbar, wie sie errechnet worden sei. Angesichts der Schwierigkeit, eine Gaspreisbremse zu gestalten, sieht er die Bundesregierung „am Beginn eines Gesetzgebungsmarathons“. Mit Blick auf die schweren handwerklichen Fehler, die die Bundesregierung bei der Gasumlage gemacht hat, zeigte Friedrich Merz sich skeptisch, was bei dem neuen Vorhaben herauskommt. Ich hoffe sehr, dass die Koalition es dieses Mal besser macht und am Ende ein funktionierendes Instrument zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger steht.

Nicht nur das Kabinett, auch die Abgeordneten beschäftigen sich weiter mit Energiepolitik

Unabhängig von der Diskussion um die Gasumlage wurden im Plenum weitere Entwürfe der Bundesregierung mit energiepolitischem Schwerpunkt beraten: Das Zweite Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes soll die thermische Abfallverwertung (Abfallverbrennung) ab Januar 2023 mit einer CO2-Bepreisung versehen. Dies wäre ein nationaler Sonderweg, denn bisher gibt es für Abfallverbrennung auf europäischer Ebene keine solche CO2-Bepreisung. Die CO2-Bepreisung belastet die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit mehreren Hundert Millionen Euro im Jahr zusätzlich. Sie führt zu höheren Müllgebühren. Haushalte mit geringem Einkommen werden dabei überproportional stark belastet. Wir sehen den Entwurf deshalb kritisch. Mit der Verordnung nach § 26 des Energiesicherungsgesetzes über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung will die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen für eine Vereinfachung des Wechsels von Gas auf andere Energieträger sowie für eine Ausweitung der Stromproduktion aus Photovoltaik und Biogas umsetzen. Mit dem Vierzehnten Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), das wir in 1. Lesung beraten haben, werden Sonderregelungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG sowie weitere Verfahrenserleichterungen vorgesehen, wenn das Verfahren in einem Zusammenhang mit der Gasmangellage durchzuführen ist. Hierdurch soll der Brennstoffwechsel in Anlagen ermöglicht und erleichtert werden.

Gespraech Kanzleramt

Initiativen unserer CDU/CSU-Fraktion

Das Thema Wärmewende ist für mich ein zentrales Thema im Bau-Ausschuss. In dieser Woche wurden die finanziellen Aspekte davon als Antrag zusammengefasst und im Plenum eingebracht. In 1. Lesung haben wir unseren Antrag Mit steuerlichen Maßnahmen Wärmewende beschleunigen (Drucksache 20/3692) beraten. Im Gebäudesektor ist eine deutliche Steigerung der energetischen Sanierungen notwendig. Nur so können wir die Klimaziele erreichen. Mit unserem Antrag zeigen wir die zahlreichen Hürden im Steuerrecht auf, die der Erreichung dieses Ziels entgegenstehen. Das – sowie zahlreiche weitere Punkte – wollen wir ändern, indem wir insbesondere folgende Maßnahmen fordern: Vermieter neu zu bauender Gebäude sollen eine Sonderabschreibung geltend machen können. Für Vermieter bestehender Gebäude wollen wir die anschaffungsnahen Herstellungskosten reformieren, Selbstnutzer neu zu bauender Gebäude einen Sonderausgabenabzug ermöglichen, für Selbstnutzer bestehender Gebäude die energetische Sanierung überarbeiten, WEGs unter die Stromeigenversorgung des EEG fassen und für alle Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen bei PV-Anlagen schaffen.

Der Wolf in Deutschland

Die Wolfspopulation in Deutschland wächst. Die daraus resultierenden zunehmenden Schäden durch Angriffe auf Weide- und Haustiere rücken weiter in den Vordergrund. Mit unserem Antrag Ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Mensch und Tier sowie dem Artenschutz herstellen – Bejagung des Wolfes im Rahmen eines Bestandsmanagements ermöglichen (Drucksache 20/3690) greifen wir die berechtigten und zunehmenden Sorgen der Weidetierhalter sowie der Bevölkerung in den ländlichen Regionen auf. Im Jahr 2020 wurden rund 4.000 Weidetiere – überwiegend Schafe, aber auch Rinder und Pferde – von Wölfen getötet. Die bisherigen Präventionsmaßnahmen haben nicht die gewünschten Erfolge gebracht. Deswegen brauchen wir jetzt ein aktives Wolfsbestandsmanagement. Konkret wird die Bundesregierung u.a. dazu aufgefordert, den Erhaltungszustand des Wolfes unverzüglich zu definieren und eine rechtssichere Entnahme zu ermöglichen. Nur durch die längst überfällige Bestätigung eines guten Erhaltungszustands der Wolfspopulation in Deutschland sowie durch ein nachhaltiges Bestandsmanagement können die berechtigten Interessen der Bevölkerung, der Weidetierhalter und des Artenschutzes unter einen Hut gebracht werden.

KI für Deutschland

Gegenwärtig finden im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union Verhandlungen zur Europäischen Verordnung für Künstliche Intelligenz statt. Die Bundesregierung ist über den Rat an den Verhandlungen beteiligt. In Sachsen haben wir gute Forschung zu KI, die davon profitieren kann. Leider stockt der Transfer in die Wirtschaft. Aktuell nutzen nur 9% der deutschen Unternehmen Künstliche Intelligenz ein. Dabei birgt KI eine Vielzahl von Chancen. Wir wollen, dass die Chancen die Sorgen überwiegen. Unser Ziel für die Verhandlungen: Gestalter von Werten und Normen werden. In unserem Antrag Europäische KI-Verordnung – Raum lassen für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit (Drucksache 3689) fordern wir deshalb eine intensive inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema. Wir fordern, dass die Bundesregierung sich aktiv und mit einer klaren Linie an den Verhandlungen im Rat beteiligt. Interne Streitigkeiten der Ampel-Regierung haben die Festlegung einer Position im Rat seit Beginn des Jahres immer wieder verzögert. Mit der KI-Verordnung muss ein innovationsoffenes Umfeld in Europa geschaffen werden, um im globalen Wettbewerb bei KI bestehen können.