Für das Jahr 2023 wird das Defizit in der Gesetzlichen Krankenversicherung 17 Milliarden Euro betragen. In den kommenden Jahren wird es weiter erheblich ansteigen. Das Gesetz der Ampel ist leider trotz seines Namens kein Finanzstabilisierungsgesetz, sondern ein Problemverschiebegesetz. Im Rahmen unserer oppositionellen Mitwirkungsrechte haben wir unseren Einfluss geltend gemacht.
Zahlreiche Zuschriften aus meinem Wahlkreis und Vor-Ort-Termine haben drei große Problemblöcke deutlich gemacht, die sehr konkret bei den Menschen ankommen. Das sind:
- die wirtschaftliche Situation medizinischer Einrichtungen (Krankenhäuser sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen) durch kontinuierlich steigende Kosten - nicht nur bei der Energie;
- niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die sich aufgrund der Neupatientenregelung um die Wartezeiten für die Patienten sorgen; und
- Apothekerinnen und Apotheker, die die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung infrage stellen, wenn Abschläge erhöht werden.
In allen drei Bereichen haben wir eigene Anträge vorgelegt (u.a. die Beibehaltung der bisherigen Abschlagshöhe für Apotheken sowie ein rückwirkender Ausgleich von inflationsbedingten Mehrkosten)
Mit den vorgelegten Maßnahmen wird aus unserer Sicht keines der strukturellen Defizite angegangen. Wir haben das Gesetz deshalb abgelehnt. Einsparungen dürfen kein Selbstzweck sein, sondern müssen angemessen und zielgerichtet erfolgen. Wir werden als Unionsfraktion die Folgen des so verabschiedeten Gesetzes genau beobachten und uns weiter einsetzen.
Die Zusammenfassung der gesamten Debatte (mit allen Beiträgen und unterschiedlichen Anträgen) ist auf der Internetseite des Bundestages zu finden.
CO2-Bepreisung von Abfallverbrennung wird zu steigenden Müllgebühren führen
Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche in 2./3. Lesung das Zweite Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes behandelt.
Dass die Abfallverbrennung ab Januar 2024 mit einem CO2-Preis belegt wird, ist das falsche Signal zur falschen Zeit. Denn das führt zu steigenden Gebühren bei der Müllentsorgung. Die mit der CO2-Bepreisung angestrebte Lenkungswirkung wird im Bereich der Müllverbrennung trotzdem kaum erreicht werden. Die Koalition geht damit einen nationalen Alleingang, anstatt im Einklang mit den europäischen Partnern zu handeln. Auf EU-Ebene wird diskutiert, die Abfallverbrennung ab 2026 in das europäische Emissionshandelssystem einzubeziehen. Das wäre der richtig Weg gewesen. Die thermische Abfallbehandlung ist in Deutschland eine der tragenden Säulen einer sicheren Abfallentsorgung. Das sollte nicht mit einer weiteren CO2-Bepreisung "bestraft" werden. Das bisherige Prinzip sieht vor, dass der/diejenige, die das Produkt in den Markt bringen für die CO2-Abgabe zuständig sind. Die Entsorger werden Mehrkosten auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umlegen. Entgegen ihrer eigenen Ankündigung, die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nicht zusätzlich belasten zu wollen, wird die Ampelregierung bei den Müllgebühren zum Inflationstreiber.
Foto Plenum: Kira Hoffmann/photothek