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23.06.2023 - Wohnungseigentum, Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft und Förderung des ländlichen Raums

Der Traum von den eigenen vier Wänden

Wir müssen aktuell zur Kenntnis nehmen, dass Baugenehmigungen für Wohnungen stark zurückgehen, zwischen Mai 2022 und Mai 2023 um fast ein Drittel. Das gilt sowohl für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden. Leider wird dieser "Trend" auch bei Ein- und Zweifamilienhäusern (hier sogar ein Rückgang um knapp 50%) deutlich. Die Gründe dafür liegen recht schnell auf der Hand: gestiegene Materialkosten und schwierigere Finanzierungsbedingungen bei den Banken. Der Immobilienverband ZIA rechnet zu den Gründen aber auch die Regelungswut der Bundesregierung. Es wird nicht nur teuer, es wird auch deutlich komplizierter zu bauen. Weiterhin verweist das Deutsche Baugewerbe auf hohe Grunderwerbsteuern, hier wäre ein Freibetrag für Familien für den Ersterwerb aus meiner Sicht eine gute Lösung.

Baustelle Haus

Wir als Union wollen den Traum vom Häuschen im Grünen oder der Eigentumswohnung in der Stadt wieder für alle ermöglichen. Dies gilt insbesondere auch für Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Wir wollen den Bundesländern ermöglichen, beim Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 EUR pro Erwachsenen und 150.000 EUR pro Kind einzuführen.

Für uns gilt: Was der Staat verspricht, muss er einhalten: Die Bürger müssen sich auf staatliche Förderzusagen verlassen können. Die Lebensplanung vieler Familien hängt daran. Wir lassen Familien nicht länger mit den steigenden Baukosten allein. Kostentreibende Vorschriften müssen entschlackt, Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.

Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft - das Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Bei diesem Gesetzvorhaben befindet sich die Bundesregierung in einer nicht enden wollenden Hängepartie. Mit verschiedenen parlamentarischen Anfragen machen wir deshalb immer wieder Druck und haben diese nun auch zum Anlass genommen, die geplante Novellierung des Gesetzes im Plenum zu debattieren. Zum Hintergrund: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt die Befristungsmöglichkeiten für Arbeitsverhältnisse in Wissenschaft und Forschung. Die Antworten der Bundesregierung sind stets sehr knapp und unzureichend ausgefallen - zumeist mit Verweis auf laufende Gespräche.

Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der Evaluation im Mai 2022 brauchte es weitere 10 Monate, bis ein Referentenentwurf auf dem Tisch lag. Dieser wurde 48 Stunden später hausintern wieder einkassiert. Nach weiteren Stakeholdergesprächen stellte das BMBF am 6. Juni 2023 einen neuen Referentenentwurf vor, der jedoch mit den Koalitionspartnern nicht abgestimmt ist. Man wünscht sich eine Einigung im parlamentarischen Verfahren, heißt es. So sieht politische Verantwortung nicht aus!

Irgendwann muss man den Schlusspunkt setzen können und die Stakeholder nicht mit immer neuen Gesprächsformaten im Kreis führen.

Lars Rohwer, MdB

Im Fokus der Kritik steht nun vor allem die Senkung der Höchstbefristungsgrenze auf drei Jahren in der Postdoc-Phase.

Wir fordern die Zeit der Planungsunsicherheit in Wissenschaft und Forschung zu beenden! Wir wollen über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz hinaus eine Mittelbaustrategie formen, die zu mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit führt. Gleichzeitig wollen wir Anreize für eine Modernisierung und Professionalisierung der Strukturen setzen. Damit einhergehen muss auch die Verankerung klarer Standards der Personalentwicklung und -begleitung an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

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Aktuelle Stunde: Strukturförderung ist Gemeinschaftsaufgabe - Ampel-Kürzungen stoppen

In der Bundesregierung gibt es Überlegungen, die Mittel für die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW), der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) und die Städtebauförderung zu kürzen. Diese Förderungen sind seit Jahrzehnten das zentrale Instrument der Unterstützung ländlicher Räume. Strukturschwache Regionen werden unterstützt, Standortnachteile bei Investitionen ausgeglichen und Anreize zur Schaffung von Einkommen und Beschäftigung gesetzt. Quantitative Erhebungen und Evaluierungen belegen die positiven Effekte der Investitionsförderung in den strukturschwachen Regionen. Die Förderung schafft Arbeitsplätze, setzt zusätzliche Wachstumsimpulse und trägt somit zum Abbau regionaler Unterschiede und gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland bei. Wie wichtig das Thema ist, zeigt, dass unser sächsischer Staatsminister für Regionalentwicklung, Thomas Schmidt extra dafür nach Berlin angereist ist. Er sagte im Bundestag:

Die GRW-Mittel sind das mit Abstand wichtigste Mittel der Wirtschaftsförderung.

Thomas Schmidt, Sächsischer Staatsminister für Regionalentwicklung

In einer Aktuellen Stunde forderten wir deshalb: Die Bundesregierung muss ihre Pläne zum Förderstopp für ländliche Regionen zurücknehmen. Die Stärkung regionaler Wirtschaftsstruktur in strukturschwachen Regionen, vor allem auch in Teilen Ostdeutschlands, ist eine wichtige staatliche Aufgabe und leistet einen wichtigen Beitrag zum Erreichen gleichwertiger Lebensverhältnisse. Mittelstand und Handwerk, Land- und Forstwirtschaft, Küsten- und Hochwasserschutz müssen weiter unterstützt werden. Die hier eingesetzten Mittel schaffen Arbeitsplätze und lösen oft ein Vielfaches an Investitionen aus. Der ländliche Raum darf nicht von der Ampel abgehängt werden.

Zum Abschluss möchte ich schon einmal darauf hinweisen, dass in der letzten Woche vor der Sommerpause das Thema assistierter Suizid auf der Tagesordnung steht. Hier stehen sich aktuell zwei interfraktionelle Gesetzentwürfe gegenüber. Ich bin sehr gespannt auf diese, aus meiner Sicht sehr wichtige aber natürlich auch emotionale Debatte und Entscheidung.