Für das Jahr 1288 findet sich die erste urkundliche Erwähnung von Langebrück als Langenbruke.
Ein Gebiet mit aufwendigen Villen aus der Gründerzeit zeugt noch heute
von den zahlreichen Gästen aus der Residenzstadt, die die Sommer in
Langebrück verbrachten.
1999 erfolgte die Eingemeindung nach Dresden.
Das 1995 an Langebrück angeschlossene Schönborn wird 1297 erstmals urkundlich erwähnt. Schönborn zeichnet sich durch relativ große Bauerngehöfte aus und konnte weitestgehend seinen ländlichen Charakter erhalten.
Die Ortschaften Langebrück und Schönborn sind seit ihrer Eingemeindung am 01.01.1999 nach Dresden Ortschaften. Schönborn erhielt den Status bereits bei seiner Eingliederung nach Langebrück.
(Text Quelle: https://www.dresden.de/de/rath...)