Inakzeptabler Vorschlag zur Wahlrechtsreform
Zu Beginn der Woche wurde der Vorschlag der Bundesregierung zur Wahlrechtsreform bekannt. Das ist grundsätzlich zu begrüßen, denn diese Reform muss zügig kommen. Nicht zu begrüßen ist allerdings die Ausgestaltung dieser Reform durch die Ampel.
Die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag orientiert sich im Vorschlag der Koalition allein an den abgegebenen „Hauptstimmen“. Überhang- und Ausgleichsmandate werden abgeschafft. Wenn in einem Bundesland mehr Direktmandate anfallen als einer Partei nach dem Hauptstimmenergebnis zustehen, werden diese überhängenden Direktmandate „gekappt“. Direktmandate werden insofern nicht mehr unmittelbar gewonnen, sondern nach dem sogenannten Hauptstimmenergebnis „zugeteilt“. Wahlkreise, in denen der Wahlkreissieger nicht über die erforderliche „Hauptstimmendeckung“ verfügt, sind also nicht mehr durch einen Wahlkreiskandidaten im Bundestag vertreten.
Das halten wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion für inakzeptabel! Die Bürgerinnen und Bürger würden dann häufig keine unmittelbare Interessenvertretung, durch ihren direkt gewählten Abgeordneten, im Bundestag mehr haben. Welche Personen tatsächlich in den Deutschen Bundestag einziehen, würde nach dem Willen der Ampel künftig stärker von den Listen der Parteien abhängen als von der Bürgerstimme der Wählerinnen und Wähler. Das von der Ampel vorgestellte Wahlrechtsmodell stellt somit einen in der Geschichte der Bundesrepublik beispiellosen Bruch mit dem System der personalisierten Verhältniswahl dar. Wir sind überzeugt, dass in den Wahlkreisen, in denen ein eigentlich erfolgreicher Bewerber kein Mandat zugeteilt bekommt, obwohl er Stimmensieger ist, die Politikverdrossenheit zunehmen wird, da dort die Stimmabgabe für den Direktkandidaten wirkungslos wird.
Unser erster Gesprächsversuch ist an der Koalition abgeprallt. Wir stehen aber weiterhin zu ernsthaften Gesprächen mit den Ampel-Fraktionen bereit, denn wir wollen gern eine breite Mehrheit im Parlament mittragen. Folgende vier Punkte nehmen wir in die Gespräche mit:
- Reduzierung der Wahlkreise
- Bis zu 15 Überhangmandate unausgeglichen lassen
- Grundmandatsklausel auf fünf zu gewinnende Wahlkreise erhöhen
- Ersten Zuteilungsschritt optimieren
Für unsere Zustimmung haben wir eine klare Prämisse: Die Bürgerstimme darf nicht entwertet werden! Für die Reform wird im Parlament eine einfache Mehrheit reichen. Ein breiter Konsens ist aber aus unserer Sicht wichtig für die Akzeptanz von Wahlen in der Bevölkerung! Dafür setzen wir uns ein.