Als die Wahlrechtsreform durch die Ampel im März 2023 im Bundestag verabschiedet wurde, verursachte das Gesetz nicht nur in unserer Fraktion bereits viel Aufregung. Umstritten ist zum einen, dass ein Wahlkreis künftig ohne Direktmandat bleiben kann und zum anderen, dass die Grundmandatsklausel abgeschafft wird. Nun ist nach unserer und einigen anderen Klagen das Bundesverfassungsgericht am Zug.