Leere Stuehle Aktion Gastro 2020

Petition mitzeichnen! Die 7 % MWSt auf Speisen müssen bleiben

In der Küche gilt oftmals "viele Hände verderben den Brei". Wenn wir der Gastronomie helfen wollen, können wir diese Weisheit getrost ignorieren. Denn aktuell gilt eher "viele Hände, schnelles Ende". Aktuell läuft auf dem Petitionsportal des Deutschen Bundestages eine Petition, um der Forderung nach einer Entfristung der 7% auf gastronomische Dienstleistungen erhalten bleiben. Noch bis zum 10. Oktober 2023 kann man dort die Petition unterschreiben. Ab einem Quorum von 50.000 Unterschriften ist der Bundestag verpflichtet, sich mit dem Thema zu befassen!

Ich setze mich dafür ein, weil es wichtig ist, das Leben lebenswert zu erhalten. Dazu gehören unter anderem auch Gaststätten und Kneipen sowie eine kostenerträgliche Versorgung von Kindern in Schulen und Kindergärten.

Lars Rohwer MdB

Unsere Gastronomie schultert aktuell große Herausforderungen

Explodierende Kosten für Personal, für Lebensmittel und Energie. Gleichzeitig besteht die Erwartung und Hoffnung, dass diese nicht 1:1 an die Gäste weitergegeben werden. Denn die Gastronomie bietet nicht nur kulinarische Vielfalt, sondern ist wie viele kleine und große öffentliche Wohnzimmer. Wir brauchen und mögen sie! Für unsere eigene Lebensqualität genauso wie für Touristen.

Nach drei Verlustjahren in Folge geht es den heimischen Restaurants und Hotels immer noch schlecht. So liegen die inflationsbereinigten Umsätze nach Angabe des Statistischen Bundesamtes im ersten Quartal 2023 weiterhin 12,5% unter denen des ersten Quartals 2019, also vor Ausbruch der Pandemie. Der DEHOGA Bundesverband spricht von über 36.000 Unternehmen, die während Corona geschlossen wurden und nach dem Ende der Pandemie nicht wieder aufgingen.

Weitere Schließungen durch eine Steuererhöhung über die Hintertür müssen wir nun unbedingt verhindern!

Lars Rohwer, MdB

Deshalb stehen wir als CDU/CSU - Bundestagsfraktion entschlossen für die Entfristung der ermäßigten Mehrwertsteuer (von 7 %) für die Gastronomie!

Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 % auf Speisen in der Gastronomie gilt bislang nur bis zum 31. Dezember 2023. Es wäre widersprüchlich und wettbewerbsverzerrend, frisch zubereitetes Essen in den Restaurants ab 1. Januar 2024 wieder mit 19 Prozent zu besteuern, während auf Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei der Essenslieferungen weiterhin nur 7 % Mehrwertsteuer erhoben werden.