“Unvereinbar und nichtig” - Die Entscheidung ist gefallen! Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz als verfassungswidrig eingestuft. Der Bund darf die verbliebenen Corona-Mittel nicht für den Klimaschutz- und Transformationsfonds nutzen! Das heutige Urteil ist ein Paukenschlag. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde ein Bundeshaushalt für nichtig erklärt. Geld mit vollen Händen auszugeben ist toll, ist aber nicht nur im eigenen Geldbeutel zu Hause meist ein Wunschtraum. Das Bundesverfassungsgericht schiebt dem nun ganz berechtigt einen Riegel vor! Karlsruhe hat die Selbstbedienungsmentalität der Ampel-Regierung gestoppt und die Schuldenbremse nachhaltig gestärkt. Schuldenfinanzierten Sondervermögen, Haushaltstricksereien und einer Aushöhlung der Schuldenbremse wurden ein Riegel vorgeschoben. Damit bricht ein wesentlicher Eckpfeiler der Haushalts- und Finanzplanung der Regierung in sich zusammen. Wir erwarten, dass Bundesfinanzminister und Bundeskanzler nun einen verfassungskonformen Bundeshaushalt vorlegen und den Dauerstreit in der Ampel um die Schuldenbremse beenden. Das ist eine Frage der politischen Führungsverantwortung für Deutschland.