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“Unvereinbar und nichtig” - Karlsruher Urteil zum Nachtragshaushalt der Bundesregierung

“Unvereinbar und nichtig” - Die Entscheidung ist gefallen! Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz als verfassungswidrig eingestuft. Der Bund darf die verbliebenen Corona-Mittel nicht für den Klimaschutz- und Transformationsfonds nutzen! Das heutige Urteil ist ein Paukenschlag. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde ein Bundeshaushalt für nichtig erklärt. Geld mit vollen Händen auszugeben ist toll, ist aber nicht nur im eigenen Geldbeutel zu Hause meist ein Wunschtraum. Das Bundesverfassungsgericht schiebt dem nun ganz berechtigt einen Riegel vor! Karlsruhe hat die Selbstbedienungsmentalität der Ampel-Regierung gestoppt und die Schuldenbremse nachhaltig gestärkt. Schuldenfinanzierten Sondervermögen, Haushaltstricksereien und einer Aushöhlung der Schuldenbremse wurden ein Riegel vorgeschoben. Damit bricht ein wesentlicher Eckpfeiler der Haushalts- und Finanzplanung der Regierung in sich zusammen. Wir erwarten, dass Bundesfinanzminister und Bundeskanzler nun einen verfassungskonformen Bundeshaushalt vorlegen und den Dauerstreit in der Ampel um die Schuldenbremse beenden. Das ist eine Frage der politischen Führungsverantwortung für Deutschland.

Worum ging es genau?

2021 hatte der Bund angesichts der historischen Herausforderung der Corona-Pandemie die Schuldenbremse ausgesetzt und 240 Milliarden Euro Kreditermächtigungen aufgenommen. Davon wurden schlussendlich “nur” 180 Milliarden benötigt. Die übrigen 60 Milliarden Euro verschob die Ampel mir nichts, dir nichts per Nachtragshaushalt in den Klima- und Transformationsfonds. Dieser große, unscharfe Begriff "Transformation" darf mittlerweile für alles Mögliche herhalten, was im “normalen Haushalt” nicht abgebildet werden kann: Von Heizungstausch und Wärmenetzen über Bahn-Investitionen bis hin zu Strompreisentlastungen. Der damalige Bundestag hat unter Aussetzung der Schuldenbremse dieses Geld aber zur Bewältigung einer ganz bestimmten Krise und für ein bestimmtes Haushaltsjahr bewilligt.

Hinter dem Corona-Sondervermögen stecken milliardenschwere Schulden! Deshalb haben wir geklagt - und nun Recht bekommen.

Lars Rohwer, MdB
Verfassungsgericht Haushalt

Alle 197 Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatten im April 2022 beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 der Ampel eingereicht. Diese Klage hatte die rechtliche Überprüfung der nachträglichen Umwidmung von Corona-Mitteln in Höhe von 60 Mrd. Euro für andere Zwecke und eine Überprüfung der neuen Buchungsregeln für Sondervermögen zum Ziel.

Verfassungsrecht ist zwingendes Recht und durch die Bundesregierung zu beachten! Das Bundesverfassungsgericht ist unserer Argumentation in seiner heutigen Entscheidung voll umfassend gefolgt. Die Richter haben deutlich gemacht, dass der Zusammenhang zwischen dem Ausnahmetatbestand für die Schuldenbremse und die jeweilige Kreditaufnahme im engen Zusammenhang stehen muss. Den Veranlassungszusammenhang hat die Bundesregierung nicht ausreichend dargelegt. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion stehen wir hinter dem Grundsatz der Schuldenbremse, die vor allem die kommenden Generationen vor finanzieller Überforderung schützen soll!

Das Urteil stellt die Ampel vor die Herausforderung, Maßnahmen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ohne diese Mittel zu finanzieren. Anstatt echten oder scheinbaren Streit über Geld öffentlich auszutragen, muss die Ampel sich endlich auch in der Haushaltspolitik auf das Wesentliche konzentrieren: Die Wahrung des Wohlstandes im Innern und den Schutz der Freiheit im Äußeren.