Elterngeld |
Die Senkung der Grenze bis zu der Paare Elterngeld beantragen können, soll von einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von 300.000 Euro auf 150.000 Euro gesenkt werden. Damit wird der Empfängerkreis deutlich eingeschränkt. > Siehe Wochenrückblick vom 07. Juli 2023 |
Mehrgenerationenhäuser |
Bisher erhalten alle geförderten Mehrgenerationenhäuser im Bundesprogramm "Mehrgenerationenhaus. Miteinander- Füreinander" (Start 01.02.2021) wie bereits in den vergangenen Förderjahren einen Bundeszuschuss von max. 40.000 Euro pro MGH. Im Bundeshaushalt 2023 stehen dafür noch 22,95 Millionen Euro zur Verfügung. Im Haushalt 2024 wird die Förderung für jedes Mehrgenerationenhaus um 2000 Euro gesenkt. Die Einsparung im Bundeshaushalt beträgt dann ganze 1,2 Millionen Euro. |
Politische Bildung |
Die Mittel für die Bundeszentrale für Politische Bildung soll im kommenden Jahr um etwa 20 Millionen auf 76 Millionen Euro sinken. Schwerpunkt ihrer Arbeit sind derzeit vor allem Aktivitäten zur Stärkung des Vertrauens in Demokratie und demokratische Verfahren sowie der Umgang mit der wachsenden Polarisierung etwa in Fragen der Einwanderungspolitik. Anbieter von Bildungsarbeit können bei der BpB außerdem Finanzmittel beantragen oder werden von ihr mit der Durchführung von Projekten beauftragt. |
Bundeszuschuss zur Gesetzliche Krankenversicherung |
Seit 2004 erhält die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Bundeszuschüsse zum Gesundheitsfonds, da sie sich nicht mehr allein über die Beitragszahlungen finanzieren kann. Seit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beträgt der Staatszuschuss 16,5 Milliarden Euro pro Jahr - das ist mit Abstand der größte Einzelposten bei den Finanzhilfen des Bundes. Die Ampel hatte sich darauf verständig diesen Zuschuss außerdem zu dynamisieren. Im nächsten Haushalt ist das allerdings nicht abgebildet. Der Zuschuss wird vorerst auf dem Niveau eingefroren. |
Bundeszuschuss für Pflegeversicherung |
Hinzu kommt, dass auch die Soziale Pflegeversicherung seit 2022 erstmals einen jährlichen Steuerzuschuss von zunächst 1 Milliarde Euro erhält. Die Beitragssätze für Bürgerinnen und Bürger sind im Juni 2023 gestiegen. Da der Bundeszuschuss im Bundeshaushalt 2024 nicht abgebildet ist, Leistungen sollen aber nicht gekürzt werden. Eine weitere Erhöhung der Beitragssätze steht also als unsichtbarer Elefant im Raum. |
Bundesmittel zur Rentenversicherung |
Die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung reichen nicht zur Finanzierung der Ausgaben aus. Deshalb trägt der Bund mit seinen Zahlungen (Zuschüsse, Beiträge, Erstattungen) in erheblichem Maße zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung bei. Die Bundesregierung plant den zusätzlichen Bundeszuschuss an die Rentenversicherung ab 2024 bis 2027 um 600 Millionen Euro im Jahr zu kürzen. |
Freiwilligendienste |
Der Bundesfreiwilligendienst und das Freiwillige Soziale Jahr sollen um insgesamt 78 Mio. Euro gekürzt werden. Die Träger wie DRK oder die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Sachsen gehen von spürbaren Folgen aus. |
Digitalisierung der Verwaltung |
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hat in der letzten Legislatur das Fundament für eine bürgernahe Verwaltung gelegt. Die meisten Dienstleistungen wurden oder werden derzeit digitalisiert. Nun müsste der Rollout in den Kommunen erfolgen. Für 2024 sind dafür statt bisher 377 Millionen nur noch 3,3 Millionen Euro eingeplant, ein Rückgang von 99 Prozent. Laut Bundesinnenministerium kann die Differenz durch nicht ausgegebene Gelder aus den Vorjahren ausgeglichen werden. Die Kürzungen betreffen vor allem Verwaltungsdienstleistungen, die schon Ende 2022 hätten digitalisiert werden sollen sowie das Projekt "Digitale Identitäten". Dieses zielt darauf ab, wie sich Bürger im Netz rechtssicher ausweisen können. Es gilt als Schlüssel für viele Dienstleistungen nicht nur des Staates, sondern auch der Wirtschaft, etwa von Banken oder Telekommunikationsanbietern. |
Digitalpakt 2.0 (Schulen) |
Der Digitalpakt 1.0 für Schulen läuft im Mai 2024 aus. Sachsen ruft mit seinen Schulen 100 Prozent der zur Verfügung gestellten Mittel ab. Im aktuellen Haushaltsplan für 2024 sind keine Mittel für die Fortsetzung des Digitalpakts eingeplant und auch in der mittelfristigen Hauhaltssplanung über 2024 hinaus sind bisher keine Gelder für den Digitalpakt 2.0 vorgesehen. |
BAföG |
Verglichen mit dem Haushalt 2023 schrumpft der Etatposten für Studierende um 440 Millionen Euro auf 1,37 Milliarden Euro. Das BMBF zieht sich auf Prognosen zurück, wonach es 2024 weniger Antragstellende - und also keine Leistungskürzungen - geben soll. Die BAföG-Reform steht immer noch aus. |
Respekt Coaches |
In dem Bundesprogramm "Respekt Coaches" engagieren sich seit 2018 rund 400 Fachkräfte, meist Sozialarbeiter an bundesweit 600 Kooperationsschulen. Ziel ist es, durch Gruppenangebote Menschenfeindlichkeit und Extremismus vorzubeugen. Das vom Bundesfamilienministerium verantwortete 20-Millionen-Euro-Programm sollte bis mindestens Ende 2024 laufen. Laut dem aktuellen Etat-Entwurf des Ministeriums für 2024 soll es aus Spargründen nun bereits Ende des Jahres auslaufen. |
DDR-Forschung |
30 Jahre nach der Wende, könnte jetzt eine Hochphase der breiten DDR-Forschung beginnen. 2018 startete die Förderlinie des Forschungsministeriums zur DDR-Forschung in ihrer ersten Programmphase mit 14 Forschungsverbünden. Drei bis vier Jahre Projektfinanzierung, die ungewöhnliche Kooperationen ermöglichte zwischen Hochschulen, Forschungsinstituten, Schulen, Museen, Opferverbänden und Gedenkstätten. Im Haushalt 2023 wurde der entsprechende Titel bereits deutlich gekürzt und Forschungsverbünde haben die Fortführung ihrer Arbeit aufgrund der mangelnden Perspektive beendet. |
Präventiver und proaktiver Bevölkerungsschutz |
Die Katastrophe im Ahrtal hat noch mal die Notwendigkeit klar verdeutlicht, die Hochwassersituationen der Vorjahre an Elbe, Donau und Rhein haben bereits die Notwendigkeit deutlich gemacht. Der aktuelle Entwurf für den Haushalt 2024 würde einen deutlichen Rückschritt bedeuten - und gemeinsame Initiativen vom Deutschen Roten Kreuz und allen Partnerorganisationen ausbremsen. Aktuell stehen lediglich nur (!) neun Mio. € im Entwurf des Bundeshaushalts, ein Modul allein kostet 30 Mio. €, damit rückt das Ziel im Krisen- und Katastrophenfall 5.000 Menschen sofort autark unterzubringen und zu versorgen in weite Ferne. |
Das Technische Hilfswerk - THW |
Die ehrenamtlichen Helfer des THW sind tolle Menschen, die mit entsprechenden technischen Hilfsmitteln und Fahrzeugen in Krisen und Katastrophen schnell und effektiv helfen können - egal ob Starkregenereignis, Waldbrand oder Aufräumen nach Unfällen. Das THW in Deutschland hat eine Liste von 217 Liegenschaften von THW-Ortsvereinen erstellt, die dringend bautechnisch auf Vordermann gebracht werden müssen. 30 davon wurden noch in der Regierungszeit der Union finanziell abgesichert, bis jetzt hat die Ampel keine weiteren Finanzmittel zur Verfügung gestellt, selbst wenn weitere 30 im Haushaltsverfahren des Bundestages finanziell abgesichert werden können, warten immer noch 157 Liegenschaften auf eine Perspektive zur Verbesserung der baulichen Situation. |
Entfristung 7% MWSt. in der Gastronomie - keine Steuererhöhungen |
Nach drei Verlustjahren in Folge geht es den heimischen Restaurants und Hotels immer noch schlecht. So liegen die inflationsbereinigten Umsätze nach Angabe des Statistischen Bundesamtes im ersten Quartal 2023 weiterhin 12,5% unter denen des ersten Quartals 2019, also vor Ausbruch der Pandemie. Durch die massiven Einbußen in der Corona-Krise ist schon jetzt die Zahl der steuerpflichtigen Unternehmen in der Branche bereits von 222.400 im Jahr 2019 auf 186.600 im Jahr 2021 zurückgegangen.Sterben die Restaurants und Cafés, sterben auch die Innenstädte. Schließt das Gasthaus im Dorf, verschwindet auch ein Stück Heimat und Kultur.Wenn ich mit den Gastronomen in meinem Wahlkreis spreche, wird klar, dass die Krise längst nicht überstanden ist. Viele leiden unter dem deutlich spürbaren Fachkräftemangel und können daher sogar nur verkürzte Öffnungszeiten anbieten. Zusätzlich stellen die hohen Energiepreise und die horrenden Lebensmittelpreise die Restaurants und Cafés wirtschaftlich vor enorme Herausforderungen. Dabei war der ermäßigte Umsatzsteuersatz in den vergangenen Monaten eine echte Hilfe. Die Rücknahme einer Steuerermäßigung ist auch eine Steuererhöhung. Dadurch wird es in der Gastronomie ab 1. Januar 2024 zu einer massiven Steuermehrbelastung kommen. Deshalb setze ich mich für eine dauerhafte Entfristung der 7-Prozent-Reglung ein, denn der Restaurantbesuch darf für Familien und Normalverdiener nicht zum Luxus werden! Deshalb haben wir als Unionsfraktion dem deutschen Bundestag einen entsprechenden Vorschlag dazu gemacht, die Ampel-Regierung hat das leider abgelehnt.Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie gilt bislang nur bis zum 31. Dezember 2023. Es wäre widersprüchlich und wettbewerbsverzerrend, frisch zubereitetes Essen in den Restaurants ab 1. Januar 2024 wieder mit 19 Prozent zu besteuern, während auf Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei der Essenslieferungen weiterhin nur 7 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden. Gastronomie in Not: Ermäßigten Umsatzsteuersatz beibehalten, Restaurantbesuch darf kein Luxus werden! |
Debatte um Abschaffung Familiensplitting - Steuererhöhung über die Hintertür |
Ehegattensplitting abschaffen? Nein, danke! Die Ampel hat in letzter Zeit genügend Familien verunsichert. Nach dem Chaos mit dem Heizungsgesetz und dem Elterngeld, schlug die SPD-Spitze zu Beginn der Sommerpause vor, das Ehegattensplitting komplett abzuschaffen. Das wäre nichts anderes als eine gigantische Steuererhöhung.Ich sage: Vorsicht an der Bahnsteigkante. Der Vorschlag des SPD-Bundesvorsitzenden Lars Klingbeil führt nicht zu mehr Chancengleichheit, sondern greift vielen Menschen heftig ins Portemonnaie. Beim deutschen Durchschnittsbrutto in Vollzeit von 4.105€ verschlechtert sich die Alleinverdiener-Familie um 350€ netto im Monat.Haushaltskonsolidierung auf Kosten von Familien ist nicht gerecht. |
Kürzung GAK - Ampelregierung lässt ländliche Räume links liegen |
Der Entwurf des Bundeshaushalts sieht erhebliche Kürzungen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK), dem wichtigsten nationalen Förderinstrument zur Unterstützung der Entwicklung ländlicher Räume vor, die massive finanzielle Auswirkungen auf die Länder haben. Zusammen mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus Bayern, Sachsen-Anhalt, Nordrhein- Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein hat sich der Sächsische Staatsminister für Regionalentwicklung, Thomas Schmidt sich zum Sachverhalt an den Bundesminister Cem Özdemir gewandt. Die GAK- Mittel sollen im nächsten Jahr von 1.133 Millionen Euro auf 840 Millionen Euro gekürzt werden. Das sind 293 Millionen Euro (26 Prozent) weniger als im Haushalt für das Jahr 2023. Der Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung ist von der Streichung im Haushaltsentwurf besonders betroffen. Die in 2023 verfügbaren 160 Millionen Euro sollen im nächsten Jahr komplett entfallen. |