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Meine Fragen an die Bundesregierung

In meiner Tätigkeit als Abgeordneter der Opposition ist die Einzelfrage an die Bundesregierung ein wichtiges Instrument. Über 200 sind in den letzten Jahren zusammengekommen. Jedem Abgeordneten stehen 4 Schriftliche Fragen pro Monat zu. Hinzukommen pro Sitzungswoche zwei mögliche Mündliche Fragen. Die Bundestagsverwaltung leitet diese an die jeweils zuständigen Bundesministerien zur Beantwortung weiter.

Welche Themenfelder und Sachstandsberichte ich darüber bereits in Erfahrung gebracht habe, möchte ich hier darstellen.

Auf dieser Seite zeige ich die jeweils aktuellen Schriftlichen Fragen des Vormonats. Die komplette Aufstellung, inklusive der Mündlichen Einzelfragen seit meinem Einzug in den Bundestag ist unten als Download (pdf-Datei) zu finden.

Meine Schriftl. Einzelfragen | Oktober'24

Carolabruecke

1) Unternimmt die Wasserstraßenverwaltung des Bundes bezüglich der auf der Bundeswasserstraße Elbe blockierten Stelle (Carolabrücke Dresden) weitere Aktivitäten, die über die Teilnahme an Runden Tischen der Stadt Dresden hinaus gehen, und wenn ja, welche, und welche Brücken sind nach Kenntnis der Bundesregierung darüber hinaus baufällig und damit gefährdet die Bundeswasserstraße durch Einsturz oder Abriss zu blockieren?

Antwort aus dem Bundesministerium für Verkehr und Digitalisierung:

Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Beräumung der eingestürzten Carolabrücke liegt bei der Stadt Dresden. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) unterstützt die Stadt Dresden umfangreich: Neben den wöchentlichen Bauberatungen und Abstimmungen mit der Stadt Dresden und der Bauleitung umfasst die Unterstützung insbesondere eigene Untersuchungen, die Bereitstellung von Flächen sowie Peilarbeiten mit dem Peilschiff Rosslau.

Eine weitere Brücke im Bereich der Oberen Elbe, die aktuell zu Einschränkungen des Schiffsverkehrs führt, ist die Straßenbrücke der B 172 in Bad Schandau. Diese liegt nicht in der Unterhaltungslast der WSV, sondern der sächsischen Straßenbauverwaltung.

Rohwer Im Plenum I Quelle Dbt Thomas Koehler Phototek

2) Ist die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung für die zukünftige Unterbringung der Bundesstiftung Bauakademie nach Januar 2025 abgeschlossen, und wenn ja, wie ist die Lösung genau ausgestaltet?

Antwort aus dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauen und Kommunales:

Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zur zukünftigen Unterbringung der Bundesstiftung Bauakademie nach Januar 2025 ist noch nicht abgeschlossen. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 4. Dezember 2024 auf die Mündliche Frage des Fragestellers verwiesen (BT-Plenarprotokoll 20/202, S. 26122D-26122D).

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3) Sieht die Bundesregierung Anpassungsbedarf beim § 13 Absatz 2b des Arzneimittelgesetzes (AMG), um sicherzustellen, dass zugelassene (radioaktive) Arzneimittel dann Vorrang haben, sobald sie verfügbar sind, und wenn nein, warum nicht?

Antwort aus dem Bundesministerium für Gesundheit:

Das Arzneimittelgesetz (AMG) sieht die Anwendung sowohl zugelassener, aber auch nicht-zugelassener Arzneimittel vor. § 13 Absatz 2b AMG sieht eine Ausnahme von der Herstellungserlaubnispflicht für Personen vor, die Ärztinnen oder Ärzte, Zahnärztinnen oder Zahnärzte oder sonst zur Ausübung der Heilkunde bei Menschen befugt sind, soweit sie die Arzneimittel unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung zum Zwecke der persönlichen Anwendung bei einer bestimmten Patientin oder einem bestimmten Patienten herstellen. Diese Möglichkeit zur Individualherstellung ist für gesetzlich bestimmte Kategorien von Arzneimitteln ausgeschlossen. Damit wird den Besonderheiten dieser Arzneimittel Rechnung getragen.

Anhaltspunkte, die es geboten erscheinen ließen, auch für die individuelle Herstellung radioaktiver Arzneimittel eine spezifische Beschränkung einzuführen, liegen der Bundesregierung nicht vor.

4) An welchem Datum wurde der Vertrag zwischen der Bundesregierung und der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH unterschrieben, um die rechtsförmliche Gründung des Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen (LAB) zu unterstützen, und wie genau lautet der Auftrag an die Beratungsgesellschaft?

Antwort aus dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauen und Kommunales:

Die Partnerschaften Deutschland GmbH (PD) wurden am 04.12.2024 mit den Leistungen der Gründungsunterstützung gemäß Angebot vom 27.11.2024 beauftragt. Ein regelmäßiger Austausch mit der PD hat bereits im Vorfeld dazu stattgefunden. Das Ziel der Beraterleistung der PD ist es, die strategischen, organisatorischen und prozessualen Grundlagen für eine erfolgreiche Gründung des Bundesforschungszentrums zu legen. Dafür sehen die Leistungen sechs Arbeitspakte vor. Für die Arbeitspakete ist primär die Umsetzung des Bundesinteresses entsprechend der Veranschlagung des Maßgabebeschlusses und des Etablierungskonzeptes relevant.
Wieder Nach Vorne 169