20220608 Plh Lars Rohwer 244 Rohwer

Meine Fragen an die Bundesregierung

In meiner Tätigkeit als Abgeordneter der Opposition ist die Schriftliche Einzelfrage an die Bundesregierung ein wichtiges Instrument. Jedem Abgeordneten stehen 4 Fragen pro Monat zu. Die Bundestagsverwaltung leitet diese an die jeweils zuständigen Bundesministerien zur Beantwortung weiter.

Welche Themenfelder und Sachstandsberichte ich darüber bereits in Erfahrung gebracht habe, möchte ich hier darstellen.

Auf dieser Seite zeige ich die jeweils aktuellen Fragen des Vormonats. Die komplette Aufstellung seit meinem Einzug in den Bundestag ist unten als Download (pdf-Datei) zu finden.

Meine Schriftl. Einzelfragen | Juli '23

Rohwer Porträt Wiese

1) Wie bewertet die Bundesregierung den baulichen Zustand des THW Dresden insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen räumlichen und funktionalen Bedarfsanforderungen, den gesetzlichen Forderungen im Bereich des Arbeitsstätten- und Gesundheitsschutzes sowie der IT-Sicherheit und für wann plant die Bundesregierung eine Sanierung/Modernisierung der Liegenschaft?

Antwort des Bundesministerium des Innern und für Heimat:

Der THW-Ortsverband Dresden ist der größte Ortsverband im THW-Landesverband Sachsen/Thüringen mit derzeit 278 Helferinnen und Helfern. Die Liegenschaft ist sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den heutigen Standards.

Bereits 2018 wurde die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beauftragt, eine Sanierung/Umbau im Bestand zu prüfen. Im Jahr 2021 bewertete die BImA den Um- und Erweiterungsbau auf der Liegenschaft als wirtschaftlichste Variante. Wegen der Größe des OV Dresden mussten einige Sondergenehmigungen eingeholt werden.
Aufgrund der derzeit angespannten Haushaltslage ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Auskunft möglich, wann mit der Umsetzung der Baumaßnahme begonnen werden
kann.

Die Umsetzung der Modernisierung der Liegenschaften des THW hat für das BMI hohe Priorität. So konnte die erste Tranche des Bauprogramms 2030 mit 30 Liegenschaften kürzlich ausgeschrieben werden. Die konkrete Umsetzung von weiteren Baumaßnahmen ist abhängig von der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel.

2) Wie viele Mittel beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung in den Jahren 2024 und 2025 im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der DDR-Forschung im Rahmenprogramm Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften bei Veröffentlichung zu verausgaben?

Antwort aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

Die zweite Förderphase der „Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der DDR-Forschung“ erstreckt sich auf die Jahre 2023 bis 2025. Auf die einzelnen Jahre entfallen: 2023 - rd. 1,2 Mio. Euro; 2024 - rd. 2,6 Mio. Euro; 2025 - rd. 4,8 Mio. Euro

Mit den insgesamt rd. 8,6 Mio. Euro wird den Verbünden, die in einem wissenschaftlichen Begutachtungsverfahren für eine Weiterförderung empfohlen wurden, die Fortsetzung der Forschungsprojekte ermöglicht. Von den elf antragstellenden Verbünden für die zweite Förderphase sind nur diejenigen Verbünde, deren bisherige Ergebnisse und für das Anschlussvorhaben geplante Arbeiten das wissenschaftliche Gutachtergremium nicht überzeugen konnten, nicht für eine weitere Förderung vorgesehen. Drei Verbünde der ersten Förderphase haben keinen Fortsetzungsantrag gestellt.

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3) Welche Auswirkungen auf den ganzjährigen Schiffsverkehr auf der Elbe so-wie auf das Gesamtkonzept Elbe hätte eine Nutzung von Elbwasser für denAusgleich des Wasserdefizits in der Spree, wie im Bericht des Umweltbun-desamtes "Wasserwirtschaftliche Folgen des Braunkohleausstiegs in derLausitz" ausgeführt und welche konkrete Position vertritt die Bundesregie-rung in dieser Thematik für das Gesamtökosystem der Elbe?

Antwort aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr:

Die Studie zur Lausitz stellt eine Grundlage für weitergehende Gespräche dar und ist nicht als Position der Bundesregierung zur Thematik Gesamtökosystem Elbe zu verstehen. Die Auswirkungen der Nutzung von Elbwasser zum Ausgleich des Wasserdefizits auf den ganzjährigen Schiffsverkehr auf der Elbe und das Gesamtökosystem lassen sich ohne nähere Prüfung einer konkreten Maßnahme nicht bewerten. Der Bericht basiert in Bezug auf die Schifffahrt auf einer veralteten Datengrundlage. Außer-dem sind die erwähnten Auswirkungen nicht adäquat abschätzbar, solange nicht näher bestimmt ist, wie hoch der Anteil des Elbeabflusses wäre, der zur Spree übergeleitet würde, wo die Entnahmen stattfinden würden und solange nicht bestimmt ist, wann dies erfolgen würde.

4) Welche Finanzplanung lag der Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der DDR-Forschung im Rahmenprogramm Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften bei Veröffentlichung im Jahr 2017 zugrunde und wie groß war ggf. die zeitliche Förderlücke zwischen der Beendigung der 1. Förderphase und des Bewilligungsbeginns der 2. Förderphase?

Antwort aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

Für die erste Förderphase der „Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der DDR-Forschung“ standen insgesamt 40,8 Mio. Euro zur Verfügung. Diese sind in den Jahren 2018 und 2019 an 14 Verbünde je nach Förderzeitraum und Arbeitsplan bewilligt worden. (Die Aufschlüsselung der Bewilligungssumme auf die einzelnen Jahre schicken wir bei Interesse gern separat zu. Dafür gern unter lars.rohwer@bundestag.de kontaktieren.)

Der Auswahlprozess für die zweite Förderphase wird wegen der unterschiedlichen Endtermine der Verbünde in zwei Etappen durchgeführt. Da für die zweite Etappe das Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können lediglich die Zeiträume, ggf. mit Zwischenzeiträumen ohne Förderung, dargestellt werden, die in der ersten Etappe entstanden sind.

  • Das mediale Erbe der DDR. Akteure, Aneignung, Tradierung (Ende 1. Förderung - 31. März 2023, Beginn 2. Förderung - 1. Juli 2023)
  • DDR-Psych. DDR-Vergangenheit und psychische Gesundheit: Risiko- und Schutzfaktoren (Ende 1. Förderung - 31. Juli 2023, Beginn 2. Förderung - 1. August 2023)