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Meine Fragen an die Bundesregierung

In meiner Tätigkeit als Abgeordneter der Opposition ist die Schriftliche Einzelfrage an die Bundesregierung ein wichtiges Instrument. Jedem Abgeordneten stehen 4 Fragen pro Monat zu. Die Bundestagsverwaltung leitet diese an die jeweils zuständigen Bundesministerien zur Beantwortung weiter.

Welche Themenfelder und Sachstandsberichte ich darüber bereits in Erfahrung gebracht habe, möchte ich hier darstellen.

Auf dieser Seite zeige ich die jeweils aktuellen Fragen des Vormonats. Die komplette Aufstellung seit meinem Einzug in den Bundestag ist unten als Download (pdf-Datei) zu finden.

Meine Schriftl. Einzelfragen | Februar '23

Rohwer Bundestag

1) Welche Projekte aus der 1. Förderphase nach der „Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der DDR-Forschung“ vom Mai 2017 haben sich für eine Anschlussförderung beworben, jedoch keine weitere Förderung erhalten und welche Projekte nehmen an der 2. Auswahletappe für eine Anschlussförderung teil?

Die Antwort der Bundesregierung (Bundesministerium für Bildung und Forschung):

Das Verfahren zur Vorbereitung der Förderung der ersten Auswahl an Verbünden ist noch nicht abgeschlossen. Aktuell werden die Verbünde über das Auswahlergebnis informiert. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können daher wegen des noch laufenden Verwaltungsverfahrens und der sich daran anschließenden Rechtsmittelfristen keine weiteren Angaben gemacht werden.

Auch zu den Verbünden der zweiten Auswahletappe können keine Aussagen getroffen werden, da die Frist zur Einreichung von Antragsskizzen noch läuft. Es steht daher aktuell noch nicht fest, welche Verbünde am Auswahlverfahren teilnehmen werden.

2) Wie groß sind nach Einschätzung der Bundesregierung die zukünftigen Wasserstoffbedarfe in den einzelnen Sektoren (Energie, Wärme und Verkehr)?

Die Antwort der Bundesregierung (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz):

Die Bundesregierung erarbeitet gegenwärtig die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie, die unter anderem auch Aussagen zu dem zukünftigen Wasserstoffbedarf enthalten wird. Das Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 erfordert hohe Mengen an Wasserstoff und Wasserstoffderivaten. Wasserstoff und Wasserstoffderivate werden in jedem Fall in Teilen der Industrie, insbesondere in der Stahl- und Chemieindustrie, in der Energiewirtschaft für die Rückverstromung und in Teilen des Verkehrssektors benötigt. Die letztliche Höhe des Wasserstoffbedarfs in den einzelnen Sektoren unterliegt erheblichen Unsicherheiten und hängt von diversen Faktoren ab, so dass sich in den einschlägigen Energieszenarien in Abhängigkeit der getroffenen Annahmen erhebliche Bandbreiten ergeben. In den Langfristszenarien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz werden 2045 beispielsweise mindestens 360 Terawattstunden Wasserstoff und rund 200 Terawattstunden synthetische Kohlenwasserstoffe benötigt.

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3)Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die Einbindung der Binnenschifffahrt (Gütertransport und Personenverkehr) in den Emissionshandel bis 2026 (nach der Reform des Europäischen Emissionshandels) gestaltet werden und welche konkreten Unterstützungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Transportwegen zu heben?

Die Antwort der Bundesregierung (Bundesministerium für Digitales und Verkehr):

Im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) ist der Emissionshandel an das Entstehen der Energiesteuer geknüpft. Da die Binnenschifffahrt von der Energiesteuer ausgenommen ist, gibt es auch keine Erfassung der Binnenschifffahrt im nEHS. Im Europäischen Emissionshandelssystem ist die Binnenschifffahrt nicht erfasst, da dieses Instrument ausdrücklich nur den Seeverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten und (teilweise) Fahrten von und zu Drittstaaten, aber nicht den Binnenverkehr innerhalb eines EU-Mitgliedstaats regelt. Im erweiterten Emissionshandel des EU ETS II ist schließlich die Binnenschifffahrt nicht auf der Positiv-Liste der erfassten Sektoren. Eine Einbindung der Binnenschifffahrt in den Emissionshandel bis 2026 ist damit nicht vorgesehen.

4) Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Vorbereitung der Markteinführung neuer Photovoltaik-Technologien durch Transferbrücken unterstützt?

Die Antwort der Bundesregierung (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz):

Mit dem 7. Energieforschungsprogramm fördern die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Bildung und Forschung, für Ernährung und Landwirtschaft sowie für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ambitionierte Forschung, die zum Erreichen der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung beiträgt.

Im Rahmen dieses Programms werden Projekte zu neuen Photovoltaik-Technologien durch nicht rückzahlbare Zuschüsse unterstützt. Auf dem Internetportal EnArgus wird über laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben zu Photovoltaik-Technologien informiert: www.enargus.de/.

Forschungseinrichtungen der Fraunhofer-Gemeinschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft haben bereits umfangreiche Aktivitäten zur Industrialisierung der jüngst erfolgversprechenden Perowskit-Technologie vorgenommen. Nähere Informationen hierzu sind unter den folgenden Links veröffentlicht:

https://www.ise.fraunhofer.de/de/presse-und-medien/presseinformationen/2022/perowskit-silicium-tandemtechnologie-zur-industriereife-bringen.html und https://www.helmholtz.de/newsroom/artikel/technologiesprung-mit-tandem-solarzellen/