Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter, die Personaldecke im Pflegebereich wird gleichzeitig immer dünner. Hinzu kommen viele Menschen, die aufgrund von langer Krankheit oder einer Behinderung gepflegt werden müssen. 2021 wurden rund 4,17 Millionen Pflegebedürftige beziehungsweise 84 % zu Hause versorgt. Davon wurden 3,12 Millionen Pflegebedürftige überwiegend durch Angehörige gepflegt. (Statistisches Bundesamt) Für all jene Alltagshelden, die emotional, körperlich und letztendlich auch finanziell viel einsetzen, um ihre Familienangehörigen zu Hause zu pflegen, ist eine Reform, ein Update der Gesetze dringend notwendig. Jedoch kommt der aktuelle Gesetzentwurf nicht nur spät, er greift auch viel zu kurz.
Gerade diese Woche habe ich mich mit der Mutter eines pflegebedürftigen Kindes ausgetauscht, die mit der Reform auf eine Verbesserung ihrer und der Lebensumstände ihres Kindes hofft. Mit dem Gesetz sollen die Leistungen der Verhinderungs- und der Kurzzeitpflege in einem sogenannten Entlastungsbudget für pflegende Angehörige zusammengefasst werden. Gerade für Kinder kommt eine stationäre Kurzeitpflege häufig von vornherein nicht infrage. Die Unterstützung über Drittpersonen im gewohnten Umfeld hingegen ist eine große Hilfe, um die ohnehin meist sehr herausfordernden Lebensumstände zu entlasten und zu verbessern. Nun wird dieses Budget zwar leider nicht nennenswert erhöht, aber durch die Zusammenlegung immerhin etwas flexibler.
Der vorliegende Gesetzentwurf dient primär dazu, mit Beitragssteigerungen das umfangreiche Defizit in der Pflegeversicherung kurzfristig zu beseitigen, nachhaltige Lösungen bietet er nicht. Als Union haben wir deshalb gleich vier Änderungsanträge zum Gesetz eingebracht. Hintergrund sind finanzielle Reibungsflächen innerhalb der Koalition. Kurzum: Alles was Geld kostet, wurde gestrichen und wird wohl bei der angespannten Haushaltslage so schnell auch nicht mehr auftauchen. Das ist mehr als enttäuschend!