1. Lesung. Gesetzentwurf der Bundesregierung eines "Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften"
Obwohl im laufenden Prozess schon viel und heiß diskutiert wurde: In dieser Woche wurde der tatsächliche Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG, Drucksache 20/9049) erstmalig im Plenum beraten. Ziel des neuen Gesetzes ist es, das derzeit noch geltende Transsexuellengesetz (TSG) zu ersetzen. Für eine Reformierung des TSG haben wir als Union in der Vergangenheit bereits mehrfach unsere Offenheit bekundet. Der Gesetzentwurf zum SBGG, den die Ampel nun vorgelegt hat, schießt allerdings in gleich mehreren Punkten über das Ziel hinaus.
So sieht der Entwurf vor, dass Erwachsene ihren Geschlechtseintrag im Personenstand zukünftig per Selbsterklärung beim Standesamt ändern können. Eine externe Begutachtung oder verpflichtende Beratung ist im Gesetzentwurf der Ampel nicht mehr vorgesehen.
Das Geschlecht ist in unserer Gesellschaft ein wichtiges Kriterium bei der Zuteilung von Rechten und Pflichten. Dies betrifft beispielweise rechtliche Regelungen wie die Wehrpflicht im Spannungs- und Verteidigungsfall, Regelungen im Bereich des Arbeitsschutzes oder Gleichstellungsmaßnahmen wie Frauenquoten. Vor diesem Hintergrund sehe ich es sehr kritisch, dass die rechtlichen Auswirkungen, die die Möglichkeit eines voraussetzungslosen Wechsels des rechtlichen Geschlechts nach sich ziehen würde, von der Ampel nur sehr unzureichend bedacht werden.
Dies betrifft insbesondere den Zugang zu Frauenschutzräumen. Der Gesetzentwurf der Ampel sorgt hier nicht für rechtliche Klarheit und verlagert die Entscheidung über den Zugang zu Einrichtungen wie Frauensaunen auf Bademeister. Bei Frauenhäusern wären plötzlich die Hausmeisterin oder die studentische Mitarbeiterin vor Ort in der Verantwortung. Hier zeigt sich, dass ein voraussetzungsloser Wechsel des rechtlichen Geschlechts ohne Not zu handfesten Folgeproblemen führt, für die die Ampel keine angemessene Lösung vorzuweisen hat.
Ein weiterer Kritikpunkt, auf den wir als Unionsfraktion mehrfach eindringlich hingewiesen haben, betrifft die Regelungen für Kinder und Jugendliche. Hier sieht das SBGG vor, dass Minderjährige ab einem Alter von 14 Jahren die Änderung ihres Geschlechtseintrags mit Zustimmung der Eltern selbst beantragen können. Liegt die Zustimmung eines oder beider Elternteile nicht vor, kann diese durch ein Familiengericht ersetzt werden. Für Minderjährige unter 14 Jahren sollen die Eltern die Änderungserklärung abgeben können.
Diese Regelungen halten wir für sehr bedenklich. Zum einen lehnen wir es als Unionsfraktion ab, dass Kinder und Jugendliche ohne eine externe Begutachtung oder Beratung ihren Geschlechtseintrag wechseln können. Die Möglichkeit eines voraussetzungslosen Wechsels wird aus unserer Sicht weder der Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen, die im Laufe des Heranwachsens immer wieder auch von Unsicherheiten bezüglich der eigenen Identität, Körperlichkeit und Sexualität geprägt ist, noch dem Schutzauftrag, den der Staat für Minderjährige innehat, gerecht. Zum anderen halten wir es für den falschen Weg, dass Minderjährige im Zweifel auch ohne die Zustimmung ihrer Eltern ihren Geschlechtseintrag ändern können. Diese Regelung birgt das Potenzial, den Familienfrieden stark zu gefährden.
Diese Punkte führen dazu, dass das SBGG in seiner jetzigen Form für uns als CDU/CSU-Fraktion nicht zustimmungsfähig ist. Bezüglich einer Reformierung des derzeit noch geltenden Transsexuellengesetzes (TSG) sind wir offen für eine Lösung, die die Interessen der Betroffenen ernst nimmt. Gleichzeitig muss aber auch sichergestellt werden, dass die Trennung von rechtlichem und biologischem Geschlecht nicht beliebig gemacht und möglichem Missbrauch vorbeugt wird. Dafür ist das SBGG der Ampel aus unserer Sicht nicht geeignet.