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Was außer dem Karlsruher Urteil noch passiert ist

Am Mittwoch, 15.11. ging kurz nach 10 Uhr die Eilmeldung raus - Das Bundesverfassungsgericht folgt der Klage und Argumentation der CDU/CSU-Bundestagsfraktion voll umfassend. Ein echter Paukenschlag kurz vor Abschluss der Haushaltsverhandlungen für 2024. Natürlich hat dieses Urteil die vergangene Woche geprägt. (Mehr dazu in meinem extra Beitrag.)

Aber auch abseits der großen Schlagzeilen haben wir wieder intensiv im Plenum diskutiert. Stellvertretend möchte ich auf ein paar Themen eingehen.

1. Lesung: Antrag zum Strukturwandel in ost­deutschen Kohle­regionen in den Ausschuss überwiesen

Kompromisse gehen dem einen zu weit, dem anderen nicht weit genug. In genau diesem Spannungsfeld befindet sich auch der Kohlekompromiss von 2019, der durch eine vorherige, sorgfältig austarierte Einigung zwischen Wirtschaft, Politik, Klimaschützern und Wissenschaftlern entstanden ist. Wichtig ist uns als Union vor allem den einmal gefundenen Kompromiss auch einzuhalten. Was macht aber die Bundesregierung und das zuständige Ministerium (BMWK) daraus? Berichtspflichten, die im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) festgelegt wurden, werden nicht erfüllt und in regelmäßigen Abständen wird ein vorzeitiger Kohle-Ausstieg in die Medien gebracht.

In der Debatte zu unserem Antrag sprach Staatssekretär Kellner (BMWK) vom Bericht zur Frage der (Energie-)Versorgungssicherheit der Bundesnetzagentur. Warum kann man dann keinen Prüfbericht gem. KVBG vorlegen? Ohne gefestigte Datengrundlage von einem vorgezogenen, überhasteten Kohleausstieg zu sprechen, ist unverantwortlich.

Deshalb erkundige ich mich regelmäßig nach dem Verbleib des Berichts:

Video abspielen Frage Pruefbericht
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Die SPD behauptet ein vorzeitiger Ausstieg stände politisch momentan nicht zur Debatte. Auch die FDP weist auf die geltende Gesetzeslage hin.

Die Grünen nutzen hingegen jede Möglichkeit die Spekulationen wieder anzuheizen. Das sollten die beiden Koalitionspartner sich nicht länger bieten lassen!

Lars Rohwer, MdB

Wir können erste Erfolge des geplanten Strukturwandels sehen. Die Großforschungszentren in Delitzsch und Görlitz nehmen Gestalt an. Jetzt brauchen wir weiter Mut und Geschwindigkeit! Bevor wir einen vorzeitigen Ausstieg besprechen, brauchen wir sowohl ein belastbares wasserwirtschaftliches Konzept (siehe Wassermangel in der Spree) als auch ein Energiewirtschaftliches Konzept (siehe u. a. Anbindung ans Wasserstoffkernnetz)

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1. Lesung. Gesetzentwurf der Bundesregierung eines "Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften"

Obwohl im laufenden Prozess schon viel und heiß diskutiert wurde: In dieser Woche wurde der tatsächliche Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG, Drucksache 20/9049) erstmalig im Plenum beraten. Ziel des neuen Gesetzes ist es, das derzeit noch geltende Transsexuellengesetz (TSG) zu ersetzen. Für eine Reformierung des TSG haben wir als Union in der Vergangenheit bereits mehrfach unsere Offenheit bekundet. Der Gesetzentwurf zum SBGG, den die Ampel nun vorgelegt hat, schießt allerdings in gleich mehreren Punkten über das Ziel hinaus.

So sieht der Entwurf vor, dass Erwachsene ihren Geschlechtseintrag im Personenstand zukünftig per Selbsterklärung beim Standesamt ändern können. Eine externe Begutachtung oder verpflichtende Beratung ist im Gesetzentwurf der Ampel nicht mehr vorgesehen.

Das Geschlecht ist in unserer Gesellschaft ein wichtiges Kriterium bei der Zuteilung von Rechten und Pflichten. Dies betrifft beispielweise rechtliche Regelungen wie die Wehrpflicht im Spannungs- und Verteidigungsfall, Regelungen im Bereich des Arbeitsschutzes oder Gleichstellungsmaßnahmen wie Frauenquoten. Vor diesem Hintergrund sehe ich es sehr kritisch, dass die rechtlichen Auswirkungen, die die Möglichkeit eines voraussetzungslosen Wechsels des rechtlichen Geschlechts nach sich ziehen würde, von der Ampel nur sehr unzureichend bedacht werden.

Dies betrifft insbesondere den Zugang zu Frauenschutzräumen. Der Gesetzentwurf der Ampel sorgt hier nicht für rechtliche Klarheit und verlagert die Entscheidung über den Zugang zu Einrichtungen wie Frauensaunen auf Bademeister. Bei Frauenhäusern wären plötzlich die Hausmeisterin oder die studentische Mitarbeiterin vor Ort in der Verantwortung. Hier zeigt sich, dass ein voraussetzungsloser Wechsel des rechtlichen Geschlechts ohne Not zu handfesten Folgeproblemen führt, für die die Ampel keine angemessene Lösung vorzuweisen hat.

Ein weiterer Kritikpunkt, auf den wir als Unionsfraktion mehrfach eindringlich hingewiesen haben, betrifft die Regelungen für Kinder und Jugendliche. Hier sieht das SBGG vor, dass Minderjährige ab einem Alter von 14 Jahren die Änderung ihres Geschlechtseintrags mit Zustimmung der Eltern selbst beantragen können. Liegt die Zustimmung eines oder beider Elternteile nicht vor, kann diese durch ein Familiengericht ersetzt werden. Für Minderjährige unter 14 Jahren sollen die Eltern die Änderungserklärung abgeben können.

Diese Regelungen halten wir für sehr bedenklich. Zum einen lehnen wir es als Unionsfraktion ab, dass Kinder und Jugendliche ohne eine externe Begutachtung oder Beratung ihren Geschlechtseintrag wechseln können. Die Möglichkeit eines voraussetzungslosen Wechsels wird aus unserer Sicht weder der Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen, die im Laufe des Heranwachsens immer wieder auch von Unsicherheiten bezüglich der eigenen Identität, Körperlichkeit und Sexualität geprägt ist, noch dem Schutzauftrag, den der Staat für Minderjährige innehat, gerecht. Zum anderen halten wir es für den falschen Weg, dass Minderjährige im Zweifel auch ohne die Zustimmung ihrer Eltern ihren Geschlechtseintrag ändern können. Diese Regelung birgt das Potenzial, den Familienfrieden stark zu gefährden.

Diese Punkte führen dazu, dass das SBGG in seiner jetzigen Form für uns als CDU/CSU-Fraktion nicht zustimmungsfähig ist. Bezüglich einer Reformierung des derzeit noch geltenden Transsexuellengesetzes (TSG) sind wir offen für eine Lösung, die die Interessen der Betroffenen ernst nimmt. Gleichzeitig muss aber auch sichergestellt werden, dass die Trennung von rechtlichem und biologischem Geschlecht nicht beliebig gemacht und möglichem Missbrauch vorbeugt wird. Dafür ist das SBGG der Ampel aus unserer Sicht nicht geeignet.